KfW unterstützt Ausbau der digitalen Infrastruktur von Krankenhäusern mit Förderkrediten

Seit dem 01.02.2021 unterstützt die KfW im Auftrag des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) die Krankenhäuser in Deutschland bei Investitionen in ihre digitale Infrastruktur mit zinsverbilligten Förderkrediten.
Dazu erweitert die KfW ihr bestehendes Kreditprogramm “Digitale Infrastruktur”. Krankenhäuser, die Förderungen aus dem Krankenhausstrukturfonds nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Anspruch nehmen möchten, können mit Hilfe von Förderkrediten der KfW den verpflichtenden Eigenanteil aufbringen.
Ziel des Krankenhauszukunftsfonds ist der Ausbau der Digitalisierung und der IT-Sicherheit. Die Länder können bis 31.12.2021 Fördermittel für die Digitalisierung beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen. Allerdings muss das Land oder der Krankenhausträger einen Eigenateil von mindestens 30 Prozent der Investitionskosten selber aufbringen. Hier hilft die KfW mit günstigen Förderkrediten, unterstützt durch Finanzmittel des BAS. Der “Investitionskredit Digitale Infrastruktur” kann zur Finanzierung des Eigenanteils beantragt werden.
Bislang kann der Investitionskredit für Projekte im Rahmen des Breitbandausbaus in Anspruch genommen werden. Mit der Erweiterung soll das Förderprogramm nun auch ein strategischer Baustein in der Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben von Krankenhäusern in Deutschland werden.
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW-Bankengruppe: “Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig leistungsstarke Krankenhäuser sind. Deutschland hat ein dichtes und breit aufgestelltes Krankenhaus-System von hoher Qualität. Bund und KfW wollen dazu beitragen, dass dies so bleibt: Wir helfen unseren Krankenhäusern, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Schnellerer Austausch von Daten und Know-how, engere Kooperation und effizientere Kostenstrukturen sind nur einige der Vorteile, von denen die Patientinnen und Patienten künftig profitieren werden.”
Neben kommunalen und gewerblichen Unternehmen können nun auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen sowie Kirchen den Investitionskredit beantragen.
Weitere Informationen zum Investitionskredit Digitale Infrastruktur finden sie unter folgendem Link: www.kfw.de/krankenhaus-digitalisieren
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