Klinik feuert Therapeuten: Grenzen der Kritik am Arbeitgeber
Marzena SickingArbeitnehmer, die Missstände am Arbeitsplatz öffentlich kritisieren möchten, sollten sorgfältig prüfen, ob ihre Äußerungen der Wahrheit entsprechen. Polemische Kritik ist erlaubt, solange sie keine Diffamierung darstellt. Doch wie weit reicht die Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis? Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Thüringen gibt hierauf Antwort.