Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Vermischtes

Mitte September hatte die AvP Insolvenz angemeldet. Der Dienstleiter wickelte die Abrechnungen von etwa jeder sechsten Apotheke in Deutschland mit den Krankenkassen ab. Dafür reichte er die Rezepte gebündelt bei den Kassen ein und leitete die Zahlungen anschließend an die Apotheken weiter. (Lesen Sie auch: Krankenkassen schützen Versicherte unzureichend vor Mehrkosten)

Rund 3.000 Apotheken müssen nach der Insolvenz mit finanziellen Verlusten rechnen. Nachdem deshalb zuvor schon die Techniker Krankenkasse Unterstützung angeboten hatte, haben jetzt auch BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) mit dem Deutschen Apotheker Verband (DAV) eine Vereinbarung abgeschlossen.

Rund 3.000 Apotheken in Deutschland betroffen

Die Vereinbarung beinhaltet eine Abschlagszahlung für den September dieses Jahres an die neuen Dienstleister der Apotheken. Außerdem können vormalige Kunden der AvP Leistungen aus den Monaten August und September noch bis zum 31. Dezember abrechnen, ohne Rechnungskürzungen befürchten zu müssen. Unabhängig von der Vereinbarung werden die genannten Kassen Rechnungsbeanstandungen (sogenannte Retaxationen) frühestens ab Anfang des Jahres 2021 mit den von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken verrechnen.

Mit den vereinbarten Maßnahmen wollen die Ersatzkassen und der DAV die Apotheken, die nach der Insolvenz ihres bisherigen Abrechnungszentrums finanzielle Engpässe befürchten müssen, unbürokratisch unterstützen.