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Vermischtes

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen – und besitzt damit eine enorme Machtfülle: Unter anderem legt das Gremium in Form von Richtlinien fest, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen gesetzlich Versicherten beanspruchen können. Auch beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.

Dass am Verfahren, an der Zusammensetzung und an den Vorsitzenden des Gremiums immer wieder Kritik geübt wird, ist fast schon Tradition. In der jüngeren Vergangenheit allerdings drohte die Stimmung zu kippen: Wegen der zu langen Verfahren schaltete sich zwischenzeitlich sogar Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein und drohte mit (gesundheitspolitisch und rechtlich umstrittenen) Alleingängen.

Der Bericht, den das Gremium alljährlich vorlegen muss – auch um sein Arbeitstempo zu dokumentieren – belegt nun aber, dass der Ausschuss das Gros der Verfahren im vergangenen Jahr fristgerecht abgeschlossen hat.

Der Chef ist zufrieden

So wurden zwischen April 2019 und März 2020 insgesamt 918 Beratungen bearbeitet: 571 davon wurden beschlossen, 347 laufen noch. Bei drei Verfahren überschritt das Gremium die gesetzliche Frist von drei Jahren, bei 17 Verfahren dauern die Beratungen bereits deutlich länger als drei Jahre.

Insgesamt seien 2,2 Prozent der Verfahren nicht fristgerecht abgeschlossen worden, so der Unparteiische Vorsitzende Josef Hecken. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum habe man dafür 73 Beratungsthemen mehr bearbeitet– eine Steigerung der Beschlüsse von 8,6 Prozent. Allerdings räumt Hecken auch ein, dass eine höhere Verfahrensstringenz „unabdingbar“ sei, erstens, weil das Parlament immer mehr Aufträge an Selbstverwaltungsorgane abgebe und zweitens, weil einige gesetzliche Änderungen das bislang geltende Fristenregime deutlich straffen.

Ab Anfang 2020 soll etwa ein Methodenbewertungsverfahren nicht mehr drei, sondern nur zwei Jahre dauern. Wenn sechs Monate vor Ablauf der Frist klar wird, dass das Verfahren nicht zeitig abgeschlossen werden kann, hat der unparteiische Vorsitzende zudem einen eigenen Vorschlag zur Beratung vorzulegen, um den Einigungsdruck zu erhöhen.

Schnelle Reaktionen auf Covid-19-Pandemie

Dass der G-BA unter Druck (schnell) handlungsfähig ist, hat er in der Corona-Krise bewiesen, in der er diverse (befristete) Corona-Sonderregelungen zur Verordnung von Arzneimitteln und ambulanten Leistungen auf den Weg gebracht und zum Teil auch schon verlängert hat. Zudem hat das Gremium im Zuge der Krise seine Geschäftsordnung um ein Verfahren ergänzt, mit dem er auf regional begrenzte Handlungsbedarfe im Pandemiegeschehen reagieren und räumlich begrenzte Ausnahmen von seinen Richtlinienbestimmungen beschließen kann.

Surftipp

Einen Überblick über die vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie finden Sie hier: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/