Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Politik

Immer mehr Arztpraxen haben Probleme, ihre offenen MFA-Stellen dauerhaft zu besetzen. Auch die Suche nach Azubis gestaltet sich nach Erhebungen der beiden Regierungsfraktionen schwierig: Die entsprechenden Lehrverträge seien allein im Schuljahr 2019/2020 um 5,5 Prozent zurückgegangen. Mehr als 1.000 Auszubildende hätten in einem Jahr vorzeitig abgebrochen. Nach fünf Jahren seien nur noch rund 60 Prozent der MFA im ursprünglichen Berufsfeld tätig.

MFA-Tätigkeiten sollen in den Leistungskatalog der Krankenkassen

Ein Grund für den zunehmenden Mangel an MFA sei die geringe Bezahlung. So verdienen MFA im 3. Ausbildungsjahr 960 Euro. Das Einstiegsgehalt liegt gemäß der Eingruppierung in Tätigkeitsgruppe I Stufe 1 bei rund 1.900 Euro. In bayerischen Metropolen wie München kann man davon kaum leben. “Ein solches Einkommen führt in den Ballungsgebieten, aber auch zunehmend in den angrenzenden ländlichen Regionen zu prekären Lebensverhältnissen”, heißt es in der gemeinsamen Erklärung von CSU und Freien Wählern.

MFA-Leistungen in den Krankenkassen-Leistungskatalog

Um die Bezahlung der MFA zu verbessern und die Arztpraxen bei den Personalkosten zu entlasten, wurde ein Antragspaket geschnürt. Es soll morgen im Ausschuss für Gesundheit und Pflege verabschiedet werden. So will man auf Bundesebene erreichen, dass die Tarifabschlüsse der MFA im ambulanten Bereich vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden. Darüber hinaus sollen ambulante Tätigkeiten, die durch qualifizierte MFA erbracht werden, flächendeckend in den Leistungskatalog der Krankenkassen übernommen werden. Faktisch sollen damit die Beschlüsse der Bundesregierung zur Refinanzierung für den Krankenhausbereich auch auf die Tarifabschlüsse der MFA ausgedehnt werden.

Verordnung zur Berufsausbildung soll reformiert werden

Da die “Bundesverordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten” aus dem Jahr 2006 stammt, besteht auch hier nach Ansicht der Regierungsfraktionen dringender Reformbedarf. So sollen sich die Inhalte der Ausbildung künftig wieder stärker an der aktuellen Versorgungsrealität orientieren. Im Bereich der Fort- und Weiterbildung sollen Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet und so die Attraktivität des Berufsbilds gesteigert werden. Auch sollen digitale Anwendungen in den Schulen weiter verbessert und die Unterrichtsinhalte praxisnäher ausgestaltet werden. Nötig sei hierfür eine adäquate technische und personelle Ausstattung der Berufsschulen. Zudem setzen sich die Regierungsfraktionen dafür ein, das betriebliche Gesundheitsmanagement in ambulanten Praxen auszubauen und auch für Medizinische Fachangestellte besser nutzbar zu machen.

Das Antragspaket wird am 13. April 2021 im Ausschuss für Gesundheit und Pflege beraten und verabschiedet.