Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Virchowbund – Mehr Zeit, einfach Arzt zu sein

Ein Schild außen am Haus, das auf den Praxissitz hinweist, dient primär dazu, die Arztpraxis kenntlich zu machen. Es ist für alle Praxen nötig, in denen ein Arzt oder eine Ärztin unmittelbar patientenbezogen arbeitet.

Was muss auf dem Praxisschild stehen?

Pflichtangaben auf dem Praxisschild sind:

  • Name
  • Arzt- oder Facharztbezeichnung
  • Sprechzeiten
  • Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaftspraxis oder einer Partnerschaft

Die Justiziarin des Virchowbundes erklärt: „Gehen Sie medizinische Kooperationen mit anderen Ärztinnen und Ärzten oder Angehörigen anderer Fachberufe ein, müssen Sie namentlich auf einem gemeinsamen Praxisschild mit den Kooperationspartnern stehen. Details regelt § 23b der Berufsordnung. Für Praxisgemeinschaften verwenden Sie am besten für jede Praxis ein eigenes Schild, um mögliche rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.“

Bei einer Berufsausübungsgemeinschaft müssen alle Namen und Bezeichnungen der dazugehörigen Ärztinnen und Ärzte auf einem gemeinsamen Schild stehen. Auch sämtliche Praxissitze müssen einzeln angegeben werden.

Freiwillige Angaben auf dem Schild sind laut Virchowbund:

  • Tätigkeitsschwerpunkte (wie „Umweltmedizin“), eindeutig gekennzeichnet und gemäß Weiterbildungsordnung. Diese Tätigkeiten dürfen Sie nicht nur gelegentlich ausüben.
  • Bezeichnungen und Qualifikationen, die Sie entweder durch Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung oder nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworben haben.
  • andere Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkte. Diese dürfen nicht verwechselbar sein mit jenen, die es nach geregeltem Weiterbildungsrecht gibt.
  • Angestellte Ärzte oder Ärztinnen mit Namen und Tätigkeit. Es sollte eindeutig sein, dass diese nicht Inhaber oder Partnerin der Praxis sind.
  • Organisatorische Hinweise, wie „Notfallpraxis“ oder „Belegarzt“.

Wie geben Sie die Sprechzeiten auf dem Praxisschild an?

Pflicht: Als Vertragsarzt müssen Sie Ihre Sprechstunden auf dem Praxisschild angeben, und zwar mit festen Uhrzeiten, nach dem Muster „9.00 bis 11.30 Uhr“.

Freiwillig: Auf flexiblere Sprechstunden dürfen Sie zum Beispiel mit der Angabe „und nach Vereinbarung“ hinweisen. Als Privatarzt oder -ärztin dürfen Sie Sprechzeiten auch nur „nach Vereinbarung“ anbieten und ausweisen. Ebenfalls freiwillig ist der Hinweis „Bestellpraxis“, die Ankündigung von Sprechstunden für Privatpatienten sowie Extrasprechstunden für Früherkennungsuntersuchungen.

Nicht erlaubt: Sondersprechstunden für bestimmte Patientengruppen oder Therapien dürfen nicht auf dem Praxisschild stehen.

Sie sind an mehreren Orten tätig? Am besten machen Sie auch ausgelagerte Praxisräume per Hinweisschild kenntlich und geben die Anschrift der Hauptpraxis an. Beachten Sie auch, dass es Vorschriften zu Arbeitszeiten an mehreren Orten gibt.

Was darf ein Praxisschild nicht enthalten?

Der Virchowbund weist auf weitere Einschränkungen beim Praxisschild hin:

Als Mitglied im Virchowbund können Sie sich – nicht nur zu Praxisschild und Werbung – rechtlich beraten lassen. Die Rechtsberatung ist im Mitgliedsbeitrag inbegriffen. Außerdem bietet der Virchowbund Checklisten, Musterverträge und Praxisinfos u. a. zu

  • „Praxisgemeinschaft“
  • „Zweigpraxis, ausgelagerte Praxisräume und Vertragsarztsitz“
  • „Mietvertrag für ausgelagerte Praxisräume“

und vielen weiteren Themen zum Herunterladen.

Von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zulassung: Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands (Virchowbund) antwortet in der Kolumne „Praxis aktuell“ auf häufige Fragen, die niedergelassene und angestellte Ärzte und MFA im Praxisalltag umtreiben und gibt Tipps aus der Rechtsberatung.