Diabetischer Fuß: Dann dürfen Sie die Behandlung abrechnen
Dr. Ulrich KarbachDie Salamitaktik gibt es bei den Extremitäten von Diabetikern immer noch. Noch immer werden mehr Amputationen durchgeführt, als Experten für notwendig halten. Mit der Gebührenordnungsposition 02311 wird die Behandlung des diabetischen Fußes abgerechnet. Wichtig ist, dass man deren Vorgaben genau beachtet.
Wenn bei Menschen mit Diabetes eine Neuropathie vorliegt, sollten die Füße vierteljährlich angesehen werden. Ohne Neuropathie sollte die Kontrolle nach der Praxisleitlinie der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) einmal jährlich erfolgen. Wenn Komplikationen vorliegen, verkürzt sich das Untersuchungsintervall. Die Empfehlung betrifft alle Ärztinnen und Ärzte, die Diabetiker behandeln. Während beim Typ-1-Diabetes nicht so viel machbar scheint, kann man bei Typ-2-Diabetes durch eine gute Einstellung des Blutzuckers und geeignete Lebensstil- und Verhaltensmaßnahmen durchaus die Zeit bis zum Auftreten von Folgeerkrankungen verlängern. Dazu gehört unter anderem die Empfehlung, nicht barfuß zu laufen. Denn bei bestehender Neuropathie registrieren Betroffene kaum, dass sie zum Beispiel in eine Glasscherbe getreten sind.
Wenn – wie oft – auch schon eine Angiopathie besteht, ist die Wundheilung schlechter und die reduzierte Immunabwehr verbessert die Situation auch nicht. Natürlich sollte man sich täglich bewegen, damit kann man den Blutglukosespiegel und letztlich auch den HbA1c senken. Typ-2-Diabetiker sollte man möglichst in jedem Quartal sehen. In der Regel sind dann zumindest die Versichertenpauschale, der Zuschlag für die hausärztliche Bereitschaft und die Chronikerpauschale abrechenbar. Die gängigen Laboruntersuchungen wie Blutzucker und HbA1c belasten durch die Laborbefreiungsziffer 32022 für gesicherten manifesten Diabetes mellitus das eigene Laborbudget nicht.
Behandlung diabetischer Fuß
Es gibt eine Empfehlung, wann ein Diabetologe (DDG) oder eine diabetologische Schwerpunktpraxis hinzugezogen werden sollte. Damit sind wir auch bei den spezialisierten Kolleginnen und Kollegen. Die sind vor allem gefordert, wenn es um die passende Behandlung des diabetischen Fußes geht. Die Gebührenordnungsposition (GOP) 02311 zur Behandlung des diabetischen Fußes erfordert eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. In den vier Quartalen vor der Antragstellung muss man im Durchschnitt pro Quartal mindestens 100 Diabetiker behandelt haben.
Zur Orientierung: Allgemeinmediziner in der KV Nordrhein haben im ersten Quartal 2024 im Durchschnitt über 200 mal einen Typ-2-Diabetes als Behandlungsdiagnose kodiert. Man kann also mithilfe des Praxisverwaltungssystems prüfen, bei wie vielen Patientinnen und Patienten man in den vier vorangegangenen Quartalen E10.- bis E 14.- als Behandlungsdiagnose kodiert hat. Außerdem muss man nachweisen können, dass man die Qualifikation zur Durchführung programmierter Schulungen für Diabetiker hat. Chirurgen, Orthopäden und Dermatologen müssen diese Qualifikation nicht nachweisen können. In den Präambeln der Kapitel 3 und 13 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ist die GOP 02311 jeweils aufgeführt.
GOP 02311
Die 02311 hat zwei obligate Inhalte:
Die Abtragung ausgedehnter Nekrosen der unteren Extremität beim diabetischen Fuß und
die Überprüfung/Verordnung von geeignetem Schuhwerk.
Als fakultativer Leistungsinhalt gehört noch der Verband dazu. Die GOP 02311 kann je Bein und Sitzung abgerechnet werden. Nicht vergessen sollte man außerdem die entsprechenden Kosten nach 7.3.
Fazit
Da viele ältere Menschen nicht mehr so mobil sind, sollte man nach Möglichkeit die zeitaufwendige Kontrolle der Füße delegieren und nur bei Zweifeln dazu gerufen werden.
A&W-Tipp
Die Abrechnung der 02311 setzt einen kodierten diabetischen Fuß voraus. Wer die entsprechende Genehmigung nicht hat, sollte an eine Kollegin/einen Kollegen überweisen, damit der diabetische Fuß adäquat versorgt wird.