Abrechnung nach Wespenstich: Das müssen Sie wissen
Dr. med. Heiner PaschDie Reaktionen auf einen Wespenstich können stark variieren – von einer harmlosen Lokalreaktion bis hin zum lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock. Je nach klinischem Bild ergeben sich unterschiedliche Maßnahmen und entsprechend differenzierte Abrechnungsmöglichkeiten.
Nach einem Wespenstich kann es zu verschiedenen Reaktionen des Körpers kommen, die dann auch unterschiedliche Maßnahmen und deren Abrechnung nach sich ziehen.
Lokale Reaktion nach einem Wespenstich
GOÄ: In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist bei typischer Lokalreaktion in der Regel die Nr. 1 (Beratung) anzusetzen. Bei einem Gespräch ab zehn Minuten Dauer kann alternativ die Nr. 3 berechnet werden. Eine Untersuchung nach Nr. 5 oder 7 ist zusätzlich möglich. Wird eine lokale Kälteapplikation mit einem Kühlpack durchgeführt, ist die Nr. 530 berechnungsfähig – in diesem Fall entfällt jedoch die Nr. 3.
EBM: Typische lokale Reaktionen umfassen Rötung, Schwellung, Schmerz und Juckreiz. Abrechnungsfähig ist hier im Regelfall lediglich die Versichertenpauschale (03000). Bei besonderem Gesprächsbedarf – etwa bei stark verunsicherten Patienten – kann zusätzlich die Nr. 03230 angesetzt werden. Die Ausdehnung der Reaktion hat keinen Einfluss auf die Abrechenbarkeit.
Infektion an der Einstichstelle
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