Was Sie jetzt bei Potenzialerhebung und Abrechnung beachten müssen
Nina GrellmannSeit Juli gelten bundesweit einheitliche Standards für die Potenzialerhebung zur Beatmungsentwöhnung in der außerklinischen Intensivpflege. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die bisherigen Sonderregelungen abgelöst und klare Vorgaben für die ärztliche Praxis geschaffen. Was Sie bei der systematischen Bewertung des Entwöhnungspotenzials Ihrer Patienten beachten müssen und wie Sie die verschiedenen Positionen der außerklinischen Intensivpflege abrechnen, lesen Sie hier.
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