Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Über sieben Quartale hinweg rechnete eine Hausärztin aus dem Würzburger Landkreis ihre Leistungen falsch ab, ohne dass sie den Fehler nach eigenen Angaben bemerkte.

Aufgefallen waren der angeklagten Hausärztin die höheren Einnahmen schon, sie schrieb sie aber vermehrten Notdiensten zu, die sie geleistet hatte.

Normalerweise hätte die Praxissoftware den Irrtum anzeigen müssen, meinte die Ärztin vor Gericht. Tat sie aber nicht. Und so nahm die Medizinerin 30.000 Euro Honorar zu viel ein. Angeklagt wurde die Ärztin, weil sie Leistungen einmal über das KV-System und einmal über die HzV abgerechnet hatte. Die Kripo ermittelte wegen Betrugs.

Offenbar ist dies kein Einzelfall. Nach Informationen der „Main Post“ sollen von den rund 7.000 bayerischen Hausärzten etwa 2.500 bei der HzV neben der KV-Abrechnung nicht mehr durchgeblickt oder absichtlich gemogelt haben. Das Blatt beruft sich dabei auf die Aussage eines für den Betrug in Praxen zuständigen AOK-Ermittlers.

Die rund 30.000 Euro zahlte die Ärztin an die AOK zurück. Zudem muss sie 9.000 Euro an einen Verein zur Betreuung von Strafgefangenen überweisen. Damit wird das Verfahren gegen sie eingestellt und die Ärztin gilt als “nicht vorbestraft”.