Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Vertragsärztinnen und -ärzte sind seit dem Jahr 2000 verpflichtet, jede Behandlungsdiagnose so genau wie möglich zu verschlüsseln. Die Kodierung erfolgt nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten, German Modification – kurz ICD-10-GM.

Diese Arbeit soll nun leichter werden. Denn seit Anfang 2022 gibt es die neue Kodierfunktion für Praxen. Die KBV war vom Gesetzgeber durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz verpflichtet worden, dazu verbindliche Vorgaben zu erarbeiten und so einen Beitrag zu einer verbesserten Kodierqualität zu leisten. Dem sind die Standesvertreter nachgekommen und haben sich für eine EDV-technische Lösung entschieden, um den Praxen so wenig Mehraufwand wie möglich zu bescheren.

Neue Funktionen der Kodierungshilfe

Dennoch dürfte für manche Anwenderinnen und Anwender, die eine oder andere Funktion neu sein. Zum Beispiel, weil in der Vergangenheit die Möglichkeit bestand, einige Funktionen der Software vollständig abzuschalten. Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben müssen nun aber alle Softwarefunktionen zur Kennzeichnung und Verwaltung von Dauerdiagnosen gleichermaßen für die Software-Anwender zur Verfügung stehen.

Viele Praxen arbeiten bereits mit dem neuen System. Spätestens ab Juli sollen alle Ärztinnen und Ärzte die Kodierunterstützung nutzen können. Denn die Softwarehäuser sind verpflichtet, die neuen Funktionen bis zum 30. Juni in ihre Praxisverwaltungssysteme (PVS) zu integrierten und ihren Kunden bereitzustellen.

Krankheitsbilder leichter kodieren

Die Kodierunterstützung soll vor allem bei komplexen Krankheitsbildern helfen, den passenden Kode zu finden. Dazu kombiniert sie bewährte und neue Funktionen – von der Suche bis zur Auswahl eines Diagnosekodes. Diagnosen, die in jedem Quartal für die Behandlung relevant sind, lassen sich also weiterhin als Dauerdiagnosen kennzeichnen und verwalten.

Neue Funktionen, wie zum Beispiel der Kodier-Check, bieten zusätzliche Hilfe. Er steht für die Diagnosebereiche Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus und Folgen des Bluthochdrucks bereit. Konkret prüft die Software bei dieser Funktion mithilfe eines Kodierregelwerks, ob der gewählte Kode passt. Dazu scannt die Software den Datensatz des Patienten. Fallen Unstimmigkeiten auf, etwa weil der Kode nicht zu einem bereits gespeicherten Kode passen könnte, gibt das System einen Hinweis. Basis für den Kodier-Check bildet ebenfalls die ICD-10-GM.

Über die Kodesuche können Praxen wie bisher Stichworte oder Kodes eingeben und bekommen Vorschläge angezeigt. Für eine schnellere und übersichtlichere Suche kann eine Fachgruppe voreingestellt werden, sodass nur eine spezifische Auswahl von Kodes angezeigt wird.

Wurde ein Kode gewählt oder direkt eingegeben, zeigt die Software die in der ICD-10-GM hinterlegten Benutzungshinweise an. Künftig ist zudem die Verschlüsselungsanleitung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hinterlegt und die Praxis kann sich einzelne Hinweise direkt bei der Kodeeingabe oder das Gesamtdokument anzeigen lassen.

Prozess kommt voran
Mit der Entwicklung einer Kodierunterstützung hat die KBV den gesetzlichen Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz erfüllt. Dadurch war sie verpflichtet worden, bis zum 1. Januar 2022 verbindliche Kodiervorgaben einzuführen. Das ist termingerecht geschehen. Die konkrete Implementierung der Kodierhilfen in die jeweilige Praxissoftware liegt allerdings bei den Herstellern. Spätestens ab Juli sollen alle Ärztinnen und Ärzte die Kodierunterstützung nutzen können.

Autorin: Senta Dahland