Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Ärzte erbringen mit Diagnostik und Therapie Dienstleistungen, die vom Patienten zu bezahlen sind. Ungeachtet der Krankenversicherungszugehörigkeit und einer möglichen Kostenerstattung, auch durch Beihilfestellen, sind Arztrechnungen gemäß § 12 Abs. 1 der Gebührenordnung für Ärzte sofort nach Erteilung zur Zahlung fällig.

Spielregeln einhalten – auf beiden Seiten

Vor dem Hintergrund, dass die meisten Patienten die Behandlungskosten nicht vorstrecken können, sondern erst die Erstattung ihrer Krankenversicherung abwarten müssen, beharren nur ganz wenige Ärzte trotzdem auf den sofortigen Forderungsausgleich. Ein verlängertes Zahlungsziel ist allerdings der Kulanz des Arztes zuzuschreiben und kann seitens des Patienten nicht als Selbstverständlichkeit betrachtet werden. Wenn während eines 30-Tage-Zahlungszieles die Begleichung der Rechnung erfolgt, hält sich für beide Parteien der Interessenausgleich die Waage. Allerdings ist seitens des Rechnungsausstellers darauf zu achten, ein Zahlungsziel zu nennen, um den Zahlungspflichtigen bei Nichteinhaltung der Spielregeln in Verzug setzen zu können. Dazu bedarf es eines entsprechenden Hinweises auf der Rechnung.

Rechtzeitig die Reißleine ziehen

Wenn – wie der aktuelle Trend zeigt –  trotz einer korrekten Aufklärung über die Zahlungsmodalitäten fortgesetzt Behandlungstermine in Anspruch genommen werden, obwohl die Rechnung/en nicht bezahlt ist/sind, sollten Praxisinhaber und Team auf der Hut sein und diese Dreistigkeit nicht akzeptieren. Mit fadenscheinigen Ausreden wie einer verlorenen Rechnung, einer gar nicht erhaltenen Rechnung oder einer überlangen Bearbeitungszeit durch den Versicherer wird der Arzt hingehalten. Auch die Rechnungszweitschrift wird, entgegen der vollmundigen Zusage einer sofortigen Überweisung nach Erhalt, ignoriert. Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen landen im Müll oder verschwinden in dubiosen Kanälen. Der Phantasie mancher Zahlungsverweigerer sind keine Grenzen gesetzt, wenn es darum geht, sich erfolgreich gegen die Begleichung der Forderung zu wehren.

Jeder Praxis wird daher empfohlen, den Patienten offen auf das Problem anzusprechen und keine Termine mehr zu vergeben, so lange für bereits geleistete Behandlungen noch Rechnungen offen stehen, deren Zahlungsziel bereits überschritten ist. Natürlich ist darauf zu achten, dass der Patient nicht als Notfall kommt – was jedoch selten der Fall sein dürfte.

Ursache und Wirkung

Die Ursachen der Zahlungsverweigerung sind mehrschichtig, wobei es vordergründig meist weniger um Schludrigkeit oder den saloppen Umgang mit Forderungen generell geht, vielmehr bestehen bei der Mehrzahl der chronisch Säumigen grundsätzlich prekäre wirtschaftliche Verhältnisse, weshalb die Erstattungsbeträge der Krankenversicherung nicht zum Ausgleich der Arztrechnung, sondern erst einmal zur eigenen Bedarfsdeckung eingesetzt werden.

Eine weitere Art der Verwendung von Arztrechnungen besteht darin, regelmäßig den Arzt aufzusuchen, um von ihm Rechnungen zu erhalten, die dann zwar bei der Krankenversicherung vorgelegt werden, deren Erstattungsbetrag jedoch dem Ausgleich nicht bezahlter Versicherungsbeiträge dienen sollen.

Ärzte sind, wie andere Dienstleister, Gewerbetreibende oder Handwerker, auf die korrekte Bezahlung ihrer Honorarforderungen angewiesen, um neben den üblichen Miet- und Sachkosten auch Gehälter für das Praxisteam zahlen zu können. Jeder Arbeitsplatz hängt direkt vom verantwortungsbewussten Umgang jedes Einzelnen mit seinen Zahlungsverpflichtungen ab. Appellieren Sie daher in einem öffentlichen Aushang an die Zahlungsmoral der Patienten indem Sie darauf aufmerksam machen, dass auch deren Arbeitsplatz in Gefahr sein könnte, wenn ihr Arbeitgeber aufgrund mangelhafter Zahlungsmoral seiner Kunden insolvent wird!

TIPP:

Erscheinen zahlungsunwillige Patienten in beständiger Regelmäßigkeit zur Behandlung, obwohl es dafür eigentlich nicht wirklich konkrete medizinische Gründe gibt, sollte immer auch an die Möglichkeit einer „Umleitungsfunktion der Rechnung“ gedacht werden.