Arzthaftungsrecht
Keine überzogenen Anforderungen stellen
Aufklärungspflicht bei Medikamenten
Das persönliche Arzt-Patienten-Gespräch bleibt in der Aufklärung das Maß aller Dinge. Das gilt auch und gerade, wenn es um Informationen zu Arzneimitteln mit erheblichen Nebenwirkungen geht.
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