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Corona-News

Auf Grundlage der bisherigen Liefermengen und der an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten Impfungen sind derzeit bundesweit noch etwa 2,41 Millionen Impfstoffdosen der mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna unverimpft. Diese sollten in den Impfzentren für Zweitimpfungen rasch zur Verfügung stehen und auch vollständig verimpft werden können. In den KW 15 bis 17 werden noch zusätzliche Lieferungen der mRNA-Wirkstoffe an die Impfzentren in Höhe von etwa 4,92 Millionen (Biontech) bzw. 1,13 Millionen (Moderna) Impfdosen erwartet. Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Datenanalyse, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in einer Berechnung zur Verfügbarkeit von mRNA-Impfstoffen in Impfzentren zusammengefasst hat.

Weitere Lieferungen erwartet

Auf Bundesebene stehen in den KW 15 bis 18 (12. April bis 9. Mai 2021) insgesamt etwa 1,67 Millionen Zweitimpfungen mit AstraZeneca, 3,91 Millionen mit Biontech/Pfizer sowie 470.000 mit Moderna aus, da hier bereits Personen entsprechende Erstimpfungen in den Impfzentren erhalten haben. Auch wenn alle Personen, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten, eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Wirkstoff erhalten, errechnet sich damit bundesweit eine Mindestzahl von etwa 2,4 Millionen möglichen weiteren Erstimpfungen mit mRNA-Wirkstoffen.

Lediglich in Bremen und Schleswig-Holstein gibt es derzeit ein Verfügbarkeitsproblem. „Dies könnte jedoch durch eine geringfügige Verlängerung des Impfintervalls einfach gelöst werden. In keinem Fall besteht jedoch die Notwendigkeit, das mRNA-Impfstoffkontingent für die Arztpraxen weiter zu reduzieren. Um die Infektionsdynamik jetzt rasch zu stoppen, sollte alles unterlassen werden, was die schnelle Coronaimpfung in der Breite verlangsamt“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Werden zugesagte mRNA-Impfstofflieferungen ausgesetzt?

Hintergrund für die Zi-Berechnungen sind die politischen Diskussionen darüber, ob in Folge der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Erstimpfungen verschoben werden oder sogar bereits zugesagte mRNA-Impfstofflieferungen an die Arztpraxen unterbleiben müssen. Die GMK hatte am 13. April 2021 entschieden, dass Personen, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben und das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach Ablauf von 12 Wochen eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten sollen.

Grundlage der Zi-Analyse sind ausschließlich bereits erfolgte bzw. in den KW 15 bis 17 zu erwartende Impfstofflieferungen an die Bundesländer sowie die vom RKI übermittelten Zahlen zu den bereits erfolgten Impfungen. Die zugesagten Impfstofflieferungen für das Impfen in Praxen wurden nicht einbezogen.