GeDIG: Kabinett beschließt Gesetz – Ärzteschaft warnt vor Datenzugriff der Kassen
Marzena SickingDas Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 den Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) verabschiedet. Das Gesetz soll die Digitalisierung der Versorgung vorantreiben und die Nutzung von Gesundheitsdaten ausweiten. Die Bundesärztekammer kritisiert zentrale Regelungen des Gesetzes allerdings als massiven Eingriff in die Arzt-Patienten-Beziehung.
Was das GeDIG regelt
Das GeDIG bündelt laut Entwurf verschiedene Maßnahmen zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens, die laut Bundesgesundheitsministerium eine jährliche Entlastung von rund 445 Millionen Euro erzielen sollen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erklärte in diesem Zusammenhang, Ziel sei es, digitale Anwendungen sowohl für Leistungserbringer als auch für Versicherte „zur Selbstverständlichkeit“ zu machen.
Ausbau der elektronischen Patientenakte
Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA). Krankenkassen sollen die ePA künftig kassenindividuell um zusätzliche Anwendungen ergänzen dürfen – etwa Hinweise zu Vorsorgeuntersuchungen, Erinnerungen an Check-ups, Gesundheitsplaner sowie KI-gestützte Aufbereitungen von Befunden und individuelle Beipackzettel. Darüber hinaus sollen noch weitere Funktionen in der ePA eingeführt werden: eine Volltextsuche soll es ab Anfang 2027 geben, eine digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion ab Mitte 2027. Angedacht sind außerdem ergänzende Informationen zu geeigneten klinischen Studien. Apotheken und Ombudsstellen der Krankenkassen sollen Versicherte künftig zudem bei der ePA-Nutzung unterstützen dürfen.
Digitale Grundlagen für das Primärversorgungssystem
Das GeDIG soll auch die technischen Voraussetzungen für das geplante Primärversorgungssystem schaffen. Auch hierzu gibt es schon konkrete Pläne: Die E-Überweisung soll schrittweise bis zum 1. September 2029 eingeführt werden und Versicherte über die ePA-App digital in die Versorgung einsteigen können – ergänzend zu Hausarzt und der Rufnummer 116117. Dafür werden E-Überweisung, digitale Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und eine digitale Erst- bzw. Bedarfseinschätzung zu einem integrierten Dienst zusammengeführt.
Um die Meldung freier Termine zu erleichtern, wird eine verbindliche Schnittstelle in Praxis- und Terminverwaltungssystemen vorgeschrieben. Für Terminbuchungsplattformen sollen die Bundesmantelvertragspartner Anforderungen an eine transparente und bedarfsgerechte Terminvergabe festlegen.
Telematikinfrastruktur: Stabilität und weniger Komplexität
Das Gesetz soll zudem die Stabilität der Telematikinfrastruktur (TI) verbessern. Im Jahr 2025 traten laut Ministerium durchschnittlich 25 Störungen pro Monat auf, die unter anderem auf die hohe Variantenvielfalt bei TI-Anwendungen zurückgeführt werden. Die gematik soll künftig notwendige Dienste und Anwendungen direkt am Markt beschaffen und bereitstellen können, um Komplexität zu reduzieren. Zudem erhält die gematik erweiterte Befugnisse bei der Zulassung von Anbietern – bis hin zum Zulassungsentzug.
Das E-Rezept wird auf Heilmittel wie logopädische Leistungen sowie auf häusliche Krankenpflege ausgeweitet. Fax und Papier sollen im Austausch zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern durch die sicheren Dienste KIM und TI-M ersetzt werden. Die KVen erhalten mehr Möglichkeiten, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bei der Praxisdigitalisierung und Cybersicherheit zu unterstützen.
FAQ GeDIG
Fragen und Antworten zum Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) finden Sie hier: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-21-lp/gedig/gedig-faq
Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung
Doch das ist noch nicht alles: Das GeDIG soll auch die EU-Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) umsetzen und die Voraussetzungen für eine datenschutzkonforme Weiternutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Entwicklung und Versorgungssteuerung schaffen. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird entsprechend weiterentwickelt. In ausgewählten Fällen soll es möglich sein, über das FDZ Leistungserbringer mit ähnlichen Behandlungsfällen zu identifizieren – ohne Identifizierung der Versicherten. Krankenkassen dürfen zudem in zeitlich befristeten Reallaboren innovative Ansätze der Datenverarbeitung erproben.
Bundesärztekammer: Kritik an erweitertem Datenzugriff der Kassen
Die Bundesärztekammer hat sich bereits geäußert und begrüßt die Digitalisierungsziele des GeDIG. Man übt jedoch auch scharfe Kritik an einzelnen Regelungen. BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt warnte, zentrale Bestimmungen könnten die Arzt-Patienten-Beziehung erheblich beeinträchtigen. Konkret kritisiert Reinhardt, dass Krankenkassen Diagnosen, Medikationen und weitere ePA-Inhalte nutzen sollen, um Versicherte über individuelle Gesundheitsrisiken zu informieren – ohne Einbeziehung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Auch die geplante Erhebung weiterer personenbezogener Daten, etwa zu Rauchverhalten, Ernährung oder Alkoholkonsum, durch die Kassen stößt auf Ablehnung.
Reinhardt erklärte: „Die Einordnung individueller Gesundheitsrisiken und die Ableitung von patientenbezogenen Handlungsempfehlungen gehören in den geschützten Behandlungskontext. Automatisierte Behandlungsempfehlungen der Krankenkasse werden Patientinnen und Patienten verunsichern, ohne dass daraus ein medizinischer Mehrwert entsteht.„ Er forderte die Koalitionsfraktionen auf, die erweiterten Datenzugriffsrechte der Kassen im parlamentarischen Verfahren zu streichen: „Andernfalls würde das Gegenteil dessen erreicht, was das GeDIG eigentlich bezweckt: Statt die digitale Datennutzung patienten- und forschungsorientiert zu stärken, würde das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in diese nachhaltig beschädigt.“