Ärzte und Psychotherapeuten haben ein halbes Jahr mehr Zeit für die Anbindung ihrer Praxen an die Telematikinfrastruktur. Die Bestellung beim Anbieter muss aber trotzdem bis Ende dieses Jahres erfolgt sein.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat angekündigt, die Frist für die Telematikanbindung der Arztpraxen in Deutschland bis 30. Juni 2019 zu verlängern. „Damit besteht endlich Gewissheit, dass Praxen ab Januar nicht schuldlos in Regress genommen werden“, erklärt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.
Anschluss muss bis Jahresende bestellt sein
Auf die lange Bank schieben dürfen Praxisinhaber das Thema Anbindung an die TI trotzdem nicht: Sie müssen bis Ende dieses Jahres zumindest einen Anschluss bestellt haben. Der Online-Abgleich der Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird dann ab 1. Juli 2019 Pflicht.
Wie Kriedel weiter mitteilt, sollen größere Praxen außerdem mehr Geld für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) erhalten. Der Komplexitätszuschlag wird zusätzlich zu der Pauschale für die Erstausstattung gezahlt und soll den besonderen Aufwand für die Einbindung weiterer stationärer Kartenterminals abdecken.
Anspruch auf mehr Geld gilt auch rückwirkend
Der Komplexitätszuschlag kann ab Oktober durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ausgezahlt werden. Der Anspruch gilt auch rückwirkend für berechtigte Praxen, die bereits die Pauschale für die Erstausstattung erhalten haben und an die TI angeschlossen sind.
Praxen mit mehr als drei Ärzten und/oder Psychotherapeuten erhalten dann einmalig 230 Euro und Praxen mit mehr als sechs Ärzten und/oder Psychotherapeuten einmalig 460 Euro.
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