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E-Health

Seit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verordnet oder direkt durch die Krankenkasse genehmigt werden. Nach Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) haben derzeit 33,66 Millionen Patient:innen eine mögliche Indikation für die Verordnung einer aktuell zugelassenen DiGA.

Verordnungspotenzial von 33,66 Millionen Patient:innen

Nach Angaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die 20 zuerst zugelassenen DiGA bisher aber nur 50.112 Mal verordnet oder zur Anwendung genehmigt worden. Bei einem Verordnungspotenzial von 33,66 Millionen Patient:innen hätten demnach 0,15 Prozent der Betroffenen mit einer möglichen Indikation eine DiGA-Verordnung erhalten.

Die Wahrscheinlichkeit einer Verordnung steigt aber mit der Anzahl der verfügbaren DiGA je Indikationsbereich. Es wird deutlich, dass das neue Versorgungsangebot der GKV bereits vielen Patient:innen mit Diagnosen aus dem Bereich der Psychischen und Verhaltensstörungen in Deutschland zur Verfügung steht. Daneben gibt es bereits Angebote für Patient:innen mit Ernährungs- und Stoffwechselstörungen sowie häufigen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems.

Beratungsaufwand für Ärzte wird vergütet

„Die ärztliche und psychotherapeutische Verordnung von DiGA ist zentral, um sicherzustellen, dass die Anwendungsvoraussetzungen einer DiGA gegeben sind und ihr Einsatz sinnvoll und sicher ist. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei Kontraindikationen aus dem Bereich der psychischen Störungen. Wie Krankenkassen diese Sicherheit nur nach Aktenlage und ohne vertragsärztliche und psychotherapeutische Diagnostik gewinnen können, bleibt deren Geheimnis. Die Einigung der Vertragspartner des Bundesmantelvertrags, dass die Krankenkassen den Aufwand von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei der Verordnung auch vorläufig zugelassener DiGA honorieren, ist daher eine gute Nachricht für die Betroffenen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Weitere Informationen

Mit dem Online-Tool www.kvappradar.de stellt das Zi interessierten Patient:innen sowie Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen eine Informationsplattform bereit, die eine sichere und zuverlässige Orientierung auf dem Markt der Gesundheits-Apps bietet.

Digas

Quelle: Zi