Nachzahlungen können von der Kaution abgezogen werden
Marzena SickingZieht ein Mieter aus, kommt es leider immer wieder zu Streitigkeiten über den Zustand der Immobilie, aber auch über die noch zu zahlenden Nebenkosten. Als Sicherheit hat der Vermieter zu diesem Zeitpunkt noch die Kaution in der Hand. Doch welche Ansprüche darf er damit tatsächlich verrechnen? Die Frage wurde jetzt in einem Urteil beantwortet.