„Nießbrauch lässt sich auch für Wertpapiere nutzen“
A&W RedaktionNicht nur Immobilien können zu Lebzeiten steuergünstig mit Ertragsvorbehalt verschenkt werden. Dieses Konstrukt eignet sich auch für Depots, um die Vermögensnachfolger heranzuführen, erklärt Samir Zakaria vom Vermögensverwalter Hansen & Heinrich AG mit Niederlassungen in Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und im Allgäu.