Krankenversicherungsbeiträge für Kinder können Sonderausgaben sein
Marzena SickingVon Eltern getragene Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes in der Berufsausbildung können Sonderausgaben sein. Das hat der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil bestätigt (Urteil vom 13.3.2018, Az.: X R 25/15).