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Steuern

Kosten, die im Kontext der Vermietung einer Immobilie anfallen, können in der Einkommensteuer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sind die Werbungskosten in der Anlage V der Steuererklärung sogar höher als die Mieteinnahmen, bedeutet das Verlust durch die Immobilie und meist auch eine Senkung der Steuerlast.

Doch was gilt bei Vermietern als Werbungskosten? Hier ein paar Beispiele.

Absetzbare Kosten für die Mietersuche

  • Ausstellung eines Energieausweises
  • Kosten für das Inserat
  • Maklerprovision

Unterhalt der Immobilie

  • Grundsteuer
  • Müllabfuhr
  • Gartenpflege
  • Winterdienst
  • Kanalgebühren
  • Kabelanschluss
  • Wartungsarbeiten an Kanalisation, Dachrinne, Gas-, Wasser- und Heizungsanlagen
  •  Wartung oder Reinigung von Feuerlöschern und Rauchmeldern

Beratungs- und Prozesskosten

  • Anwalts- oder Prozesskosten bei juristischen Auseinandersetzungen mit Mietern oder Handwerkern
  •  Kosten für gerichtlich angeordnete Räumung und anschließende Wohnungsreinigung und Renovierung
  • Kosten für Steuerberater

Verwaltung

  • Büromaterial
  • Porto
  • Kontoführungsgebühren
  • Telefonkosten
  • Verwaltungssoftware
  • Fachliteratur
  • Mitgliedsbeiträge für Haus- und Grundbesitzervereine
  • Versicherungen

Fahrten und Aufenthalt

Auch in Zusammenhang mit der Immobilie gefahrene Kilometer, beispielsweise zur Immobilie selbst oder zur Eigentümerversammlung, können steuerlich abgesetzt werden.