Ärztliche Versorgungswerke: Streit um Leistungen der Berufsunfähigkeitsrente (BU)
A&W RedaktionDie Bedingungen der Versorgungswerke bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Ärzte sind zwar streng, aber im Leistungsfall sind auch Lebensversicherer und Rentenversicherung bei der Feststellung ausgesprochen kritisch.
Bei Berufsunfähigkeit (BU) bieten die ärztlichen Versorgungswerke uneingeschränkten Berufsschutz. Gemeint ist damit: Nach der Feststellung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer wird eine Verweisungstätigkeit außerhalb des ärztlichen Berufsbildes den Mitgliedern nicht zugemutet. Betroffene Ärzte werden durch die Berufsunfähigkeitsrente finanziell abgesichert. So jedenfalls die Theorie.
Berufsunfähigkeitsrente setzt komplettes Einstellen der Tätigkeit voraus
In der Praxis sieht es allerdings oftmals so aus, dass die Abdeckung durch die BU-Versicherung der Versorgungswerke nicht ausreicht. Jedenfalls nicht, um alle Kosten abzudecken und das bisherige Lebensniveau zu halten. Dazu kommt: Die Ärzteversorgung zahlt die vereinbarte Leistung an das Mitglied in der Regel erst aus, wenn nachweislich eine hundertprozentige Berufsunfähigkeit für die Tätigkeit als Arzt vorliegt.
Wenn der Versicherte in der Lage ist, „eine ärztliche Tätigkeit“ auszuüben, gibt es nichts in der Regel nichts aus der BU-Versicherung der Versorgungswerke. Ein Hausarzt erhält also keine BU-Rente, wenn er aus gesundheitlichen Gründen seine Praxis aufgeben muss, aber als angestellter Arzt und Gutachter weiter tätig sein könnte.
Satzung der Versorgungswerke lässt Härtefallregelungen zu
Zwar gibt es einzelne Härtefall-Regelungen und je nach Satzung dürfen sogar noch geringfügige Einkünfte trotz voller Berufsunfähigkeit erzielt werden. Aber per Saldo sind die Hürden für die Auszahlung der BU-Rente sehr hoch. Dafür gibt es einen Grund: Für die Versorgungswerke hat die Sicherung der Altersrente für Ärzte die oberste Priorität. Man will den internen Rechnungszins unbedingt halten, was in der derzeitigen Kapitallage ohnehin schon schwierig ist. Um dieses Ziel zu erreichen, muss man an vielen Stellschrauben drehen. Eine dieser Stellschrauben könnte die rigide BU-Regelung sein – auch wenn die Versicherer dies offiziell natürlich nicht bestätigen wollen.
Private Versicherung soll Rente bei Berufsunfähigkeit garantieren
Die Lebensversicherer springen beim Thema Berufsunfähigkeit gerne in die Bresche. Weil sie die totale Praxisaufgabe nicht verlangen und nur bestimmte BU-Grade versichern, scheint die entsprechende Versicherung für Ärzte ausgesprochen attraktiv. Aber: Wenn es um die Leistungen und die Höhe der BU-Rente geht, wird auch bei ihnen jetzt noch genauer geprüft als vor fünf oder zehn Jahren.
Egal, um welchen Beruf es geht: Die Kunden der Versicherungen müssen eine Berufsunfähigkeit heute akribischer nachweisen denn je. In vier von zehn Fällen scheitert auch bei privaten Versicherern der Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente.
Woran der Antrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung scheitern könnte
Wird vom Versicherten ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt, fahnden die Versicherer zunächst pingelig nach Falschangaben des Versicherten. Der zweite Prüfstein ist die BU-Begründung im Leistungsfall. Und da ist, je nach Beruf, die Grauzone leider sehr groß. Vor allem im psychischen und orthopädischen Bereich, versucht jede Versicherung die komplette Aufgabe des Berufs zu verneinen. Die eindeutig medizinischen Sachverhalte sind in der Minderzahl, die Wahrscheinlichkeit für Streitfälle, oftmals auch mit Rechtsanwalt, hingegen hoch.
Fakten, die bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zählen
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden rund 50 Prozent der BU-Anträge abgelehnt.
Die Lebensversicherer regulieren bei Anträgen auf Berufsunfähigkeitsrente zusehends kleinlicher (Ablehnungsquote rund 40 Prozent).
Bei den Versorgungswerken beträgt die Ablehnungsquote nur ca. 20 Prozent, allerdings kann der Antrag auch erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit gestellt werden.
Bei den Medizinern treten die meisten BU-Fälle nach dem 60. Lebensjahr auf.
Wer BU-Rente beantragt, soll wirklich aussagekräftige ärztliche Unterlagen einreichen, aus denen Art, Umfang und Auswirkungen der Erkrankung auf die ärztliche Tätigkeit ersichtlich sind.