Betriebliche Krankenversicherung: Ein unterschätzter Benefit in Arztpraxen
Judith MeisterPraxischefinnen und -chefs können für ihre Mitarbeitenden eine betriebliche Krankenversicherung abschließen. Diese Krankenzusatzversicherung ist in solchen Gruppentarifen nicht nur günstiger als eine Individualpolice. Sie hat noch weitere Vorteile.
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist bei Mitarbeitenden beliebt. Sie ist eine Krankenzusatzversicherung für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die laut Umfrage des Verbands der Privaten Krankenversicherung 45 Prozent der Mitarbeitenden besser finden als andere Firmenextras wie Jobtickets oder Mobiltelefone. Jedem Vierten ist sie sogar wichtiger als eine Gehaltserhöhung.
Kein Wunder, dass Arbeitgeber dieses Instrument der Mitarbeiterbindung für sich entdeckt haben. So verzeichnete die bKV in 2024 ein Plus von 43,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch für Praxisinhaber kann die bKV ein vielversprechender Ansatz sein, um sich in Zeiten des Fachkräftemangels als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und qualifizierte Kräfte langfristig zu binden. Denn die meisten MFA können von einer privaten Krankenversicherung nur träumen. Aktuell liegt das Bruttojahresgehalt, ab dem ein Arbeitnehmer bei einer privaten Assekuranz anheuern darf, bei 73.800 Euro.
Gerade Berufsanfänger, Teilzeitkräfte oder Arbeitnehmer mit Vorerkrankungen haben zudem oft auch nicht die Mittel oder Möglichkeiten, eine private Zusatzversicherung abzuschließen und damit ihren Gesundheitsschutz zu verbessern.
So funktioniert der Versicherungsabschluss bei einer bKV
Ärztliche Arbeitgeber haben aber die Option, den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter mit einer bKV zu verbessern. Und so funktioniert‘s: Der Arbeitgeber schließt mit einer Gesellschaft seiner Wahl einen Vertrag ab. Er wird folglich zum Versicherungsnehmer der Zusatzversicherung und zahlt auch die Beiträge. Die Arbeitnehmer hingegen sind die versicherten Personen und können, solange ihr Arbeitsvertrag läuft, die vereinbarten Extra-leistungen in Anspruch nehmen.
Dieses Vorgehen hat mehrere Vorteile. Zum einen sind bKV verglichen mit leistungsgleichen Individualpolicen günstiger, weil sie als Gruppenversicherung abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte können ihren Mitarbeitenden daher den Luxus einer privaten Zusatzversicherung für relativ schlankes Geld anbieten.
Ein weiterer Vorteil: Gesundheitsprüfungen sind in diesen Gruppentarifen nicht erforderlich, entsprechend gibt es auch keine Leistungsausschlüsse, Wartezeiten oder Zuschläge für Vorerkrankungen. Je nach Anbieter und Tarif lassen sich sogar Familienangehörige der Beschäftigten mitversichern.
Voraussetzungen für die betriebliche Krankenversicherung
Anders als vielfach angenommen ist eine betriebliche Krankenversicherung nicht nur ein Modell für große Medizinische Versorgungszentren (MVZ): Wer in der Praxis mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt und versichern möchte, kann in der Regel einen solchen Vertrag abschließen – zumindest für die ambulante Versorgung.
Wenn auch stationären Leistungen eingeschlossen werden, verlangen die meisten Versicherer einen Pool von mindestens 20 versicherten Personen.
Positiver Nutzen für Praxischefs und Praxisteam durch bKV
Die Idee, in Gesundheitsleistungen für die Belegschaft zu investieren, kann sich für Praxischefs gleich auf mehreren Ebenen bezahlt machen. Zum einen ist eine betriebliche Krankenversicherung ein Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern. Eine bessere medizinische Versorgung hebt zudem die Motivation der Belegschaft, die tagtäglich sieht, welche privatärztlichen Leistungen möglich sind. Je nach Tarif können Arbeitnehmer zudem von vielen unterschiedlichen Zusatzleistungen profitieren. Die Bandbreite reicht von der der Kostenerstattung beim Zahnersatz über Zuschüsse zu Brillen und Hörgeräten bis hin zur Stressprävention.
Klassische Zusatzpolice oder Budget-Versicherung?
Die Tarife der betrieblichen Krankenversicherung sind meist nach dem Baukasten-System aufgebaut. Praxischefs können die Module frei wählen. Dabei lassen sich zwei Gestaltungen unterscheiden: Klassische Zusatzversicherungen und Budgettarife. Letztere leisten stets nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Beispiel: Erstattungen für Zahnleistungen oder Krankenhausleistungen sind dann auf 600 oder 900 Euro begrenzt. Bei klassischen Zusatzversicherungen gibt es ein solche Deckelung nicht. Hier werden alle Leistungen bezahlt.