Richtig versichert: Wichtige Policen für alleinerziehende Ärzte und MFA
Marzena SickingEtwa 18 Prozent der minderjährigen Kinder in Deutschland wachsen bei einem alleinerziehenden Elternteil auf. Das fordert die Betroffenen nicht nur organisatorisch. Auch beim Abschluss der richtigen Versicherungen ist einiges zu beachten.
Eine alte Redensart lautet: „Um ein Kind aufzuziehen, braucht es ein ganzes Dorf.“ In der modernen Welt allerdings ist dieser Anspruch kaum noch durchzusetzen. Im Gegenteil: Die Zahl der Alleinerziehenden in Deutschland steigt stetig – auch unter Heilberuflern und ihren Mitarbeitern.
Wer im Gesundheitswesen tätig ist, steht nicht nur vor dem konstanten Problem, Klinik- bzw. Praxisalltag und die Versorgung des Sprösslings ohne Sparringspartner zu koordinieren. Er hat aufgrund der beruflichen Erfahrungen auch ein besonderes Bewusstsein für die Gefahren des Alltags und ihre finanziellen Folgen. Doch wie kann man den Nachwuchs optimal absichern, ohne der Versicherungsbranche unnütz Geld in den Rachen zu werfen?
Wir bieten Ihnen einen Überblick über private Policen, die wirklich wichtig sind:
- Krankenversicherung: Ihr Abschluss ist in Deutschland vorgeschrieben. Je nach Police ist es allerdings durchaus sinnvoll, den Standardschutz mit zusätzlichen Optionen bzw. Zusatzversicherungen zu ergänzen. Haben Mutter oder Vater z.B. von Haus aus größere Probleme mit dem Gebiss, ist das entsprechende Risiko auch beim Kind erhöht. Eine entsprechende Zusatzversicherung schützt auch beim Nachwuchs vor hohen Kosten.
- Auslandsreisekrankenversicherung: Sie ist eine Zusatzversicherung, die (fast) jeder benötigt, der ab und an auf Reisen ist. Denn wer im Ausland auf ärztliche Hilfe angewiesen ist, darf nicht ohne Weiteres auf die Unterstützung seiner Krankenversicherung hoffen. Je nachdem, in welches Land die Reise geht, zahlen gesetzliche und private Versicherer zwar zumindest einen Teil der Behandlungskosten. Wer jedoch per Sondertransport zurück nach Deutschland zurückgebracht werden muss, bleibt schnell auf fünfstelligen Summen sitzen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen beteiligen sich daran mit keinem Cent – und auch bei privaten Gesellschaften kann es, je nach Tarif, Probleme geben. Über eine Auslandsreisekrankenversicherung lässt sich dieses Risiko oft schon für wenige Euro pro Jahr eliminieren.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese Versicherung zählt zu den wichtigsten – und für die meisten Erwerbstätigen auch teuersten – Versicherungen. Gerade wer den Lebensunterhalt für sich und den Nachwuchs alleine bestreiten muss, braucht eine Absicherung für diesen Fall. Ärzte haben es hier vergleichsweise gut: Über die Versorgungswerke erhalten sie im Ernstfall bessere Leistungen als etwa die Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, die um eine private Extrapolice kaum herumkommen.
- Private Haftpflichtversicherung: Wer einer anderen Person vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, haftet mit allem was er hat, im schlimmsten Fall sogar lebenslang. Gleiches gilt, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen und der Nachwuchs in dieser Zeit etwas anstellt. Eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung gehört daher zum Pflichtprogramm für jedermann. Ein guter Rundumschutz ist für Familien schon für knapp 60 Euro im Jahr zu haben. Wichtig ist eine möglichst hohe Deckungssumme. Der Bund der Versicherten rät, mindestens fünf Millionen Euro zu versichern.
- Risikolebensversicherung: Wer alleinerziehend ist, bestreitet nicht selten auch den Lebensunterhalt für sich und die Kinder (weitgehend) alleine – und muss deshalb für den schlimmsten aller Fälle vorsorgen: den eigenen Tod. Das Mittel der Wahl ist hier eine Risikolebensversicherung, die im Todesfall (und nur dann) eine fest vereinbarte Summe an den vertraglichen Begünstigten (meist das Kind oder einen Treuhänder) auszahlt. Experten raten, mindestens das Drei- bis Fünffache des eigenen Jahresbrutto abzusichern. Wer Schulden hat, muss die Summe höher ansetzen. Wichtig: Geld ist nicht alles. Alleinerziehende sollten daher auch eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen und festlegen, wer im Fall der Fälle an ihrer Stelle die Kinder bei sich aufnehmen soll. Denn anders als weithin angenommen, geht das Sorgerecht für minderjährige Vollwaisen nicht automatisch auf nahe Verwandte wie Geschwister oder Großeltern über.