Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten vielen Ärzten immer wieder Anlass, sich zu ärgern. Doch auch wenn sie nicht immer alles zahlen, was wünschenswert und sinnvoll wäre. Es lässt sich nicht leugnen, dass AOK und Co. ihren Mitgliedern in manchen Bereichen umfassende Unterstützung bieten – zum Beispiel, wenn es darum geht, Einkommensausfälle bei längeren Krankheiten abzufedern.

Arbeitnehmer nämlich erhalten nur in den ersten sechs Wochen einer Krankheit ihr normales Gehalt vom Arbeitgeber überwiesen. Danach darf der Chef die Zahlungen einstellen. Mittellos sind die betreffenden aber auch dann nicht. Denn dem ersten Tag von Woche sieben springen die gesetzlichen Krankenkassen ein und zahlen den Patienten das sogenannte Krankengeld. Die Höhe ist gesetzlich vorgeschrieben: Sie liegt bei 70 Prozent des Bruttoverdienstes (gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4125 Euro monatlich), darf aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes betragen (§ 47 SGB V).

Selbstständige hingegen kommen kaum in den Genuss solcher Leistungen. Wenn sie, wie die meisten Ärzte, auch noch privat krankenversichert sind, müssen sie die Gefahr von Einkommensausfällen im Krankheitsfall vielmehr gesondert versichern. Doch was muss eine gute Police können? Welche Summen sollte sie absichern? Und wie lässt sich der Schutz bezahlbar halten?

Welche Leistungen bei einer Krankentagegeldversicherung wirklich wichtig sind

Eine private Krankentagegeldversicherung bietet niedergelassenen Ärzten etliche Vorteile. Wenn es allerdings darum geht, längere Einkommensausfälle abzufedern, sollten Selbstständige die Vertragsbedingungen genau studieren.

Zwar enthalten viele Policen automatisch ein Krankentagegeld. Allerdings ist es relativ unwahrscheinlich, dass die Sicherheit von der Stange genau zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Wer sicherstellen will, dass er auch längere Ausfallzeiten überbrücken kann, muss daher die folgenden Fragen klären.

  • Erstens: Welche Summe ist erforderlich, um Einkommensausfälle abzufedern?
  • Zweitens: Wie lange reichen die eigenen Rücklagen, um im Ernstfall über die Runden zu kommen und ab wann ist Unterstützung durch den Versicherer nötig?

Frage zwei ist deshalb so wichtig, weil sie die Höhe der monatlichen Beiträge maßgeblich mitbestimmt. Zwar gibt es Policen, die bereits ab Krankheitstag eins leisten, die aber sind meist nicht zu bezahlen. Sinnvoller ist in der Regel eine Versicherung, die erst später, beispielsweise ab der vierten Woche (oder dem 22. Krankheitstag) zahlt.

Tipp: Viele Anbieter erlauben es, die Höhe des Tagesgeldes zu staffeln. In diesem Fall steigt die Höhe mit der Dauer der Krankheit. Oft sind solche Verträge deutlich günstiger als Policen, die vom ersten Leistungstag an dieselben Summen ausschütten.

Zusätzliche Versicherungen im Krankheitsfall

Die Summen, die die Krankentagegeldversicherung pro Ausfalltag bezahlt, lassen sich mit der Assekuranz frei verhandeln und sie sind steuer- und abgabenfrei.

Es gilt jedoch das sogenannte Bereicherungsverbot. Der Arzt darf durch das Krankentagegeld also nicht mehr verdienen, als durch seine tägliche Arbeit. Normalerweise wird als Grenze hier das Nettoeinkommen angesetzt. Da das bei Selbstständigen nicht möglich ist, stellen die Versicherungen auf den Gewinn ab, also Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.

Das kann für Niedergelassene zum Bumerang werden – vor allem, wenn sie einen besonders fähigen Steuerberater besitzen.

Was das Bereicherungsverbot bedeutet

Je niedriger das zu versteuernde Einkommen ausfällt, desto eher besteht für Selbständige auch die Gefahr, im Versicherungsfall gegen das Bereicherungsverbot zu verstoßen. Für niedergelassene Ärzte ist es daher überlegenswert, zusätzlich zur Krankentagegeldversicherung eine sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen. Sie ersetzt neben dem entgangenen Gewinn auch die laufenden Kosten wie Personal- und Sozialaufwand, Miete sowie betrieblich veranlasste Zinsen.

Wichtig aus Sicht des Arztes ist zudem, dass die Versicherung auch bei einer eingeschränkten Arbeitsunfähigkeit leistet.