Unabhängige Vermögensverwalter: Ein umfassender Leitfaden für Ärzte
Marzena SickingUnabhängige Vermögensverwalter bieten eine Alternative zu bankgebundenen Finanzberatern – ohne Interessenkonflikte, mit transparenten Gebühren. Doch lohnt sich das auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte? Und falls ja: worauf sollten Sie bei der Auswahl des Dienstleisters achten?
Zwischen Sprechstunde, Patientendokumentation und Praxisorganisation bleibt niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wenig Zeit, sich intensiv mit der eigenen Vermögensplanung zu beschäftigen. Gleichzeitig sind die finanziellen Herausforderungen komplex: Altersvorsorge aufbauen, Praxisfinanzierung stemmen, Liquidität sichern. Viele suchen deshalb professionelle Unterstützung – und stoßen dabei auf unabhängige Vermögensverwalter. Doch was unterscheidet sie von Bankberatern? Für wen kommen sie infrage? Und wie findet man einen seriösen Anbieter?
Was macht unabhängige Vermögensverwalter so besonders?
Der wesentliche Unterschied zu bankgebundenen Beratern liegt im Vergütungsmodell. Während klassische Bankberater oft an Provisionen verdienen, die sie für den Verkauf bestimmter Produkte erhalten, arbeiten unabhängige Vermögensverwalter ausschließlich auf Honorarbasis.
Die Vergütung orientiert sich in der Regel prozentual an der Höhe des verwalteten Vermögens – die sogenannte Management Fee. Sie wird regelmäßig während der gesamten Vertragslaufzeit erhoben. Die konkreten Gebührenhöhen variieren zwischen Anbietern erheblich und hängen von Faktoren wie der Höhe des verwalteten Vermögens, der Komplexität der Anlagestrategie und dem Betreuungsaufwand ab. Ein detaillierter Kostenvergleich vor Vertragsabschluss ist daher unerlässlich.
Und Achtung: Manche Anbieter verlangen zusätzlich noch eine erfolgsabhängige Komponente, die Performance Fee. Diese wird für einen festgelegten Zeitraum berechnet und richtet sich nach der Höhe des erwirtschafteten Gewinns.
Ist unabhängige Vermögensverwaltung nur etwas für Wohlhabende?
Lange galten Vermögensverwalter tatsächlich als exklusive Dienstleister für sehr Wohlhabende. Dieses Bild hat sich gewandelt. Zwar verlangen Anbieter für individuell verwaltete Portfolios häufig noch Mindestanlagesummen im sechsstelligen Bereich. Doch standardisierte Vermögensverwaltungen bieten einige Universal- und Privatbanken bereits ab 50.000 Euro an.
Digitale Vermögensverwalter, sogenannte Robo-Advisors, setzen die Schwelle noch deutlich niedriger an. Sie kombinieren algorithmusbasierte Portfolioverwaltung mit menschlicher Überwachung und ermöglichen damit auch Anlegern mit kleineren Summen den Zugang zu professionellem Management. Allerdings ist die Betreuung hier weniger persönlich und die Strategien stärker standardisiert.
Wie werden unabhängige Vermögensverwalter beaufsichtigt?
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Finanzdienstleistungen wie die Vermögensverwaltung erbringen will, benötigt nach § 32 Absatz 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese Zulassungspflicht soll Anleger schützen und schwarze Schafe vom Markt fernhalten.
Was prüft die BaFin bei Vermögensverwaltern?
Im Zulassungsverfahren prüft die BaFin unter anderem die fachliche Eignung der Geschäftsleitung, deren persönliche Zuverlässigkeit sowie das vorhandene Anfangskapital gemäß § 33 KWG. Nach der Zulassung unterliegen Vermögensverwalter einer kontinuierlichen Kontrolle durch BaFin und Deutsche Bundesbank sowie regelmäßigen Prüfungen durch externe Wirtschaftsprüfer.
Viele seriöse Anbieter sind zusätzlich Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV), der mit über 300 Mitgliedsinstituten der größte Berufsverband der Branche ist. Die VuV-Mitglieder verpflichten sich zu einem Ehrenkodex, der unter anderem qualitativ hochwertige Finanzdienstleistungen, kompetenten Umgang mit Kundenvermögen und transparente Darstellung der Leistungen vorschreibt. Die Mitgliedschaft ist allerdings freiwillig und keine rechtliche Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit.
Welche Vorteile bieten unabhängige Vermögensverwalter?
Befürworter unabhängiger Vermögensverwaltung verweisen auf mehrere potenzielle Vorteile. Da die Vergütung nicht über Produktprovisionen erfolgt, besteht zumindest theoretisch weniger Anreiz, bestimmte Finanzprodukte zu bevorzugen. Die Strategien können individuell auf das Risikoprofil, den Anlagehorizont und persönliche Präferenzen – etwa Nachhaltigkeitskriterien – zugeschnitten werden. Für Personen mit hoher beruflicher Belastung, wie sie für niedergelassene Ärzte typisch ist, kann die Delegation der Vermögensverwaltung also durchaus eine spürbare Entlastung bedeuten. Der Vermögensverwalter übernimmt die laufende Überwachung der Anlagen, nimmt regelmäßige Umschichtungen vor und passt die Strategie bei veränderten Marktbedingungen an.
Doch auch professionelle Verwaltung schützt nicht vor Marktrisiken. Verluste können nicht ausgeschlossen werden. Zudem schmälern die Verwaltungsgebühren die Nettorendite – ein Aspekt, der bei der Bewertung der Wertentwicklung berücksichtigt werden muss.
Bekomme ich durch einen Vermögensverwalter mehr Rendite?
Auch bei einem unabhängigen Vermögensverwalter gibt es keine Garantien für positive Renditen. Die Kosten müssen durch entsprechende Wertentwicklung erwirtschaftet werden, damit sich die Beauftragung lohnt. Die steuerliche Situation sollte vorab geprüft werden, und eine sorgfältige Auswahl des Vermögensverwalters ist entscheidend für den Erfolg. Wer sich unsicher ist, kann zunächst einen Honorarberater für eine einmalige Beratung konsultieren. Dieser erstellt gegen ein Stundenhonorar eine Anlagestrategie, die dann entweder selbst umgesetzt oder an einen Vermögensverwalter delegiert werden kann.
Steuerliche Aspekte: Komplexe Rechtslage
Die steuerliche Behandlung von Vermögensverwaltungsgebühren hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert und ist komplex. Nach verschiedenen Quellen können seit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 Vermögensverwaltungsgebühren grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten bei Kapitaleinkünften steuerlich abgesetzt werden. Eine Ausnahme kann für Transaktionskosten – also Kosten, die beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren anfallen – gelten.
Zusätzlich unterliegen die Vermögensverwaltungsgebühren der Mehrwertsteuer von 19 Prozent, was die effektiven Kosten weiter erhöht. Die steuerliche Situation ist jedoch individuell unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab. Eine Beratung durch den Steuerberater ist vor Vertragsabschluss dringend zu empfehlen.
Wie sicher ist das Vermögen in Händen eines unabhängigen Vermögensverwalters?
Eine zentrale Frage für Anleger lautet: Was passiert mit meinem Geld, wenn der Vermögensverwalter oder die Depotbank insolvent wird? Die Antwort ist beruhigend: Wertpapiere in Depots gelten als Sondervermögen und sind rechtlich strikt vom Vermögen der depotführenden Bank getrennt. Das bedeutet: Bei einer Insolvenz der Depotbank bleiben die Wertpapiere Eigentum des Anlegers. Auch wenn der Vermögensverwalter selbst insolvent wird, bleiben die Wertpapiere geschützt. Der Vermögensverwalter hat lediglich eine Verfügungsvollmacht, ist aber nicht Eigentümer der Wertpapiere.
Für Barguthaben auf Konten gilt die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Viele Banken sind zusätzlich Mitglied in freiwilligen Einlagensicherungsfonds, die höhere Sicherungsbeträge vorsehen. Wertpapiere fallen jedoch nicht unter die Einlagensicherung, da sie bereits als Sondervermögen geschützt sind.
Wo finde ich einen unabhängigen Vermögensverwalter?
Wer einen unabhängigen Vermögensverwalter sucht, findet eine Auswahl qualifizierter Anbieter auf Plattformen wie beispielsweise V-Check und natürlich auch im Mitgliederverzeichnis des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV). Das Mitgliederverzeichnis des VuV listet über 300 Institute deutschlandweit auf, die sich dem Ehrenkodex des Verbandes verpflichtet haben. Und über die BaFin-Unternehmensdatenbank lässt sich überprüfen, ob ein Anbieter tatsächlich über eine gültige Erlaubnis verfügt.
Bei der Auswahl sollten mehrere Faktoren geprüft werden: Liegt eine gültige BaFin-Erlaubnis vor? Wie transparent sind die Kosten dargestellt? Ist die Anlagestrategie nachvollziehbar? Wie erfolgt die Betreuung, und gibt es nachprüfbare Referenzen? Ein persönliches Gespräch mit mehreren Anbietern hilft, ein Gefühl für die Arbeitsweise und die Chemie zu entwickeln.
Quellen:Bafin
VuV
V-Check
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Sprechen Sie vor Anlageentscheidungen mit ihren Bank- oder Steuerberatern.