Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxiswissen für MFA - MediTeam
Inhaltsverzeichnis

1. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Tragen von Handschuhen, Mund-Nasen-Schutz und ggf. Schutzkittel je nach Tätigkeit und Infektionsrisiko.

  • Regelmäßiger Wechsel der PSA nach jedem Patienten bzw. bei sichtbarer Verschmutzung.

  • Korrekte Entsorgung der PSA in die vorgesehenen Abfallbehälter.

2. Händehygiene

  • Händedesinfektion vor und nach jedem Patientenkontakt sowie nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material.

  • Händewaschen mit Seife bei sichtbarer Verschmutzung.

  • Verwendung von Einmalhandtüchern und keine Mehrfachhandtücher.

3. Flächen- und Gerätehygiene

  • Tägliche Reinigung und Desinfektion von Arbeitsflächen, Türgriffen, Untersuchungs- und Behandlungsstühlen.

  • Sofortige Desinfektion nach Kontamination durch Blut, Sekrete oder andere potenziell infektiöse Materialien.

  • Regelmäßige Wartung und Reinigung von Medizinprodukten nach Herstellervorgaben.

4. Instrumentenaufbereitung

  • Unverzügliche Vorreinigung benutzter Instrumente nach Gebrauch.

  • Maschinelle oder manuelle Desinfektion und Sterilisation entsprechend den RKI-Richtlinien.

  • Dokumentation der Aufbereitungsschritte im Hygieneplan.

5. Abfall- und Wäschemanagement

  • Trennung von infektiösem und nicht infektiösem Abfall gemäß gesetzlichen Vorgaben.

  • Sichere Entsorgung von Einmalmaterialien und Kanülen in stichfesten Behältern.

  • Wechsel und sachgerechte Lagerung der Praxiskleidung und Wäsche.

6. Raum- und Lüftungshygiene

  • Regelmäßiges Lüften der Praxisräume (mindestens alle 2 Stunden).

  • Sicherstellung eines ausreichenden Luftaustauschs in Warte- und Behandlungsbereichen.

7. Patientenschutz und Information

  • Information der Patienten über Hygieneregeln (Aushänge, Hinweise im Wartezimmer).

  • Bereitstellung von Desinfektionsmittelspendern für Patienten und Besucher.

8. Dokumentation und Kontrolle

  • Führen eines aktuellen Hygieneplans nach RKI-Vorgaben.

  • Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen des Praxisteams (mindestens jährlich).

  • Eigenkontrollen und Dokumentation aller Hygienemaßnahmen.

Diese Hinweise sollten MFA ebenfalls beachten:

  • Alle Maßnahmen müssen gemäß den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden.

  • Bei Ausbruch von Infektionskrankheiten sind zusätzliche Maßnahmen und Meldepflichten zu beachten.

Quelle:

RKI, Draco, BÄK, dental-wirtschaft.de