Arbeitsrecht
Neue Vorgaben zur Entgelttransparenz: Was Arbeitgeber bis 7. Juni 2026 umsetzen müssen
Eine neue europäische Richtlinie macht die Offenlegung von Gehältern auch in Arztpraxen, MVZ und Kliniken zur Pflicht: Künftig soll jeder Auskunft über die ihn betreffenden Entgeltstrukturen verlangen können – und zwar unabhängig von der Unternehmensgröße. Verglichen werden dabei nicht nur gleiche, sondern auch gleichwertige Tätigkeiten. Als Vergleich dienen aber nicht nur die Kollegen, sondern auch die „einheitliche Quelle“. Das macht die Bildung von Vergleichsgruppen aufwendig. Praxis- und Klinikchefs sollten sich schon jetzt auf die neuen Regeln vorbereiten.
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