Praxisfinanzierung
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Schwangere im Beschäftigungsverbot: Die Kosten trägt am Ende nicht die Praxis
Eine angestellte schwangere Ärztin im Beschäftigungsverbot, kombiniert mit einer üppigen Umsatzbeteiligung: Das klingt nach einem teuren Problem für die Praxis – gäbe es da nicht eine Erstattungsmöglichkeit.
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