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Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG)

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG): Im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) werden die Ärzte unter anderem motiviert, bevorzugt Arzneimittel zu verordnen, deren Wirtschaftlichkeit verbessert wird durch Preisvereinbarungen der Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen. So bleiben diese Verordnungen bei der Bonus-Malus-Regelung und in der Wirtschaftlichkeitsprüfung unberücksichtigt.

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