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Nettomietrendite

Nettomietrendite: Sie berücksichtigt zusätzlich die Nebenkosten beim Kauf des Objekts, sowie die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, die der Eigentümer nicht, wie die übrigen Betriebskosten, auf den Mieter umlegen kann. Siehe auch “nichtumlagefähige Betriebskosten”.

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