Transaktionsvergütungen in der Telematikinfrastruktur: Was Arztpraxen wissen müssen
Marzena SickingDie Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens kommt – und sie kostet. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen erheblich in neue Technik investieren: Konnektoren, Kartenlesegeräte, Heilberufsausweise und Softwareanpassungen gehören zum Pflichtprogramm der Telematikinfrastruktur (TI). Als Gegenleistung erhalten Vertragsarztpraxen finanzielle Erstattungen – früher als Transaktionsvergütungen diskutiert, heute im System der TI-Pauschalen geregelt.
Was sind Transaktionsvergütungen?
Der Begriff „Transaktionsvergütung" stammt aus den frühen Planungsphasen der Telematikinfrastruktur. Die Idee: Praxen sollten für jeden digitalen Vorgang – etwa das Ausstellen eines elektronischen Rezepts (eRezept) oder einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – eine kleine Einzelvergütung je Transaktion erhalten. Dieses Modell sollte die Investitionskosten der Praxen refinanzieren und gleichzeitig Anreize für die aktive Nutzung der TI-Anwendungen setzen.
In der Praxis hat sich das Vergütungsmodell jedoch grundlegend gewandelt: Statt einzelner Transaktionsvergütungen erhalten Vertragsarztpraxen heute monatliche Pauschalen – die sogenannten TI-Pauschalen – die unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Transaktionen ausgezahlt werden.
Rechtliche Grundlage: § 378 SGB V
Die Finanzierung der TI-Kosten für Vertragsärzte ist in § 378 SGB V geregelt. Danach sind die Krankenkassen verpflichtet, die bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten für Ausstattung und Betrieb der Telematikinfrastruktur zu erstatten. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch Vereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Zuletzt wurden die Finanzierungsvereinbarungen zum 1. Juli 2023 neu gefasst und seither jährlich angepasst.
Von der Transaktionsvergütung zur TI-Pauschale
Das ursprüngliche Modell
Ursprünglich war geplant, Praxen für jede einzelne TI-Transaktion zu vergüten – etwa einen festen Betrag pro ausgestelltem eRezept. Dieses Modell hätte Praxen mit hohem Durchsatz bevorzugt und den Verwaltungsaufwand für die Abrechnung erhöht.
Das heutige Modell: Monatliche TI-Pauschale
Heute erhalten Vertragsarztpraxen eine monatliche TI-Pauschale, die folgende Kosten abdecken soll:
Betriebskosten für den Konnektor
Kosten für Kartenlesegeräte
Kosten für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und die Praxisausweis-Karte (SMC-B)
Kosten für TI-Anwendungen (eRezept, eAU, eArztbrief, KIM, ePA etc.)
Anteilige Softwarekosten
Die Auszahlung erfolgt quartalsweise über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und wird im Honorarbescheid unter dem Buchungstext „TI-Pauschale" ausgewiesen.
Aktuelle Pauschalhöhe (Stand: 2026)
Die monatliche TI-Pauschale wird jährlich zum 1. Januar entsprechend der Steigerung des Orientierungswertes angepasst. Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Pauschalstruktur: Die reduzierten TI-Pauschalen 2 und 3, die während einer 30-monatigen Übergangszeit galten, sind zum 31. Dezember 2025 entfallen. Seitdem erhalten alle Praxen, die die Voraussetzungen erfüllen, die volle TI-Pauschale.
Die genauen aktuellen Beträge sind in der Anlage „Telematikinfrastruktur" zum Honorarbescheid sowie auf den Websites der jeweiligen KV abrufbar.
Voraussetzung für die volle TI-Pauschale
Um die volle monatliche TI-Pauschale zu erhalten, müssen Praxen nachweisen, dass sie die erforderlichen TI-Komponenten vorhalten und die zentralen TI-Anwendungen aktiv nutzen. Dazu gehören:
TI-Anwendung | Pflicht für die volle Pauschale |
Elektronisches Rezept (eRezept) | Ja (seit Januar 2024 verpflichtend) |
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) | Ja |
Elektronischer Arztbrief (eArztbrief) | Ja (seit März 2024) |
Notfalldatenmanagement (NFDM) / eMP | Ja |
Kommunikation im Medizinwesen (KIM) | Ja |
Elektronische Patientenakte (ePA) | Ja |
Ausnahmen gelten für Facharztgruppen und Psychotherapeuten, die bestimmte Anwendungen im Regelfall nicht nutzen können – etwa Psychologische Psychotherapeuten beim eRezept.
Die wichtigsten TI-Anwendungen im Überblick
Elektronisches Rezept (eRezept)
Das eRezept ist seit Januar 2024 für alle Vertragsarztpraxen verpflichtend. Es ersetzt das rosa Papierrezept und wird über die Telematikinfrastruktur ausgestellt und eingelöst. Die Authentifizierung des Arztes erfolgt über den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES).
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die eAU ersetzt den gelben Krankenschein und wird direkt elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Patienten erhalten keine physische Bescheinigung mehr – Arbeitgeber rufen die Daten elektronisch ab.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die ePA ermöglicht die sektorenübergreifende digitale Dokumentation von Behandlungsdaten. Seit 2025 wird die ePA schrittweise für alle gesetzlich Versicherten ausgerollt. Vertragsärzte sind verpflichtet, relevante Befunde einzustellen und auf Patientenwunsch abrufbar zu machen.
KIM – Kommunikation im Medizinwesen
KIM ist der sichere Kommunikationsdienst der TI. Er ermöglicht den verschlüsselten Austausch von medizinischen Dokumenten – etwa Arztbriefe, Überweisungen oder Laborbefunde – direkt über die TI.
Technische Investitionen: Was Praxen benötigen
Die Telematikinfrastruktur erfordert eine Reihe technischer Komponenten, die Praxen anschaffen und betreiben müssen:
Komponente | Funktion |
Konnektor | Verbindet die Praxis sicher mit der TI |
Stationäre Kartenlesegeräte (eGK-Lesegerät) | Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte |
Mobile Kartenlesegeräte | Für die Nutzung beim Hausbesuch |
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) | Persönliche Authentifizierung des Arztes, QES |
Praxisausweis (SMC-B) | Authentifizierung der Praxis |
TI-fähige Praxissoftware (PVS) | Anbindung aller Anwendungen ans TI-System |
Wichtig: Seit Ende 2025 läuft die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens von RSA auf ECC. Konnektoren und Ausweise mit altem RSA-Standard müssen ausgetauscht werden. Für Heilberufsausweise wurde die Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 verlängert – danach sind nur noch ECC-basierte Ausweise für die eRezept-Signatur einsatzfähig.
Rolle der gematik und der Selbstverwaltung
Die gematik (Gesellschaft für Telematik) ist die nationale Agentur für digitale Medizin und verantwortet Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur. Sie legt technische Standards fest, zertifiziert Komponenten und koordiniert den Rollout neuer Anwendungen.
Die konkrete Vergütungshöhe wird jedoch nicht von der gematik festgelegt, sondern zwischen den Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung verhandelt:
GKV-Spitzenverband (auf Kassenseite)
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) (auf Arztseite)
Die resultierenden Vereinbarungen nach § 378 SGB V werden regelmäßig aktualisiert und bilden die verbindliche Grundlage für die Erstattung.
Aktueller Stand und Ausblick (Juli 2026)
Die Digitalisierung der Arztpraxen schreitet weiter voran. Folgende Entwicklungen sind aktuell relevant:
TI-Pauschalen ab 2026: Die Übergangsregelungen sind ausgelaufen – es gilt eine einheitliche volle Pauschale für alle Praxen mit vollständiger TI-Ausstattung.
ECC-Umstellung: Konnektoren und Ausweise mit RSA-Verschlüsselung müssen ausgetauscht werden, die Frist für Heilberufsausweise läuft bis 30. Juni 2026.
TI-Pflicht ausgeweitet: Seit 1. Juli 2025 sind auch Pflegeeinrichtungen zur TI-Anbindung verpflichtet, seit Januar 2026 alle Heilmittelerbringer.
ePA für alle: Die elektronische Patientenakte wird schrittweise für alle gesetzlich Versicherten ausgerollt und ist fester Bestandteil der TI-Anforderungen.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Transaktionsvergütung und TI-Pauschale?
Die Transaktionsvergütung war ein früheres Modell, das eine Einzelvergütung pro digitalem Vorgang vorsah. Heute erhalten Praxen stattdessen eine monatliche Pauschale – unabhängig davon, wie viele Transaktionen tatsächlich stattgefunden haben.
Wie bekomme ich die TI-Pauschale ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt quartalsweise über Ihre Kassenärztliche Vereinigung im Rahmen der regulären Honorarabrechnung. Sie wird im Honorarbescheid gesondert ausgewiesen.
Was passiert, wenn ich nicht alle TI-Anwendungen vorhalte?
Sie erhalten in diesem Fall nur eine reduzierte Pauschale oder – bei gravierenden Mängeln – gar keine Erstattung. Außerdem drohen Honorarabzüge nach § 291 SGB V, wenn Pflichtanwendungen wie das eRezept nicht genutzt werden.
Muss ich meinen Konnektor ersetzen?
Konnektoren mit RSA-Verschlüsselung sind bereits ausgelaufen – ein Austausch ist zwingend erforderlich. Die gematik empfiehlt, dies umgehend zu veranlassen.
Wo finde ich die aktuellen Pauschalhöhen?
Die aktuellen TI-Pauschalen sind auf den Websites Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung sowie auf kbv.de veröffentlicht.
https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/telematikinfrastruktur
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung/telematikinfrastruktur/ti.jsp
https://www.kvwl.de/mitglieder/it-digital-health/telematikinfrastruktur-ti-refinanzierung
https://hashtagpraxis.com/2025/09/telematikinfrastruktur-fuer-heilmittelerbringer/
§ 378 SGB V (Finanzierung TI für Vertragsärzte)
§ 291 SGB V (Honorarabzüge bei Nichtnutzung)
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Er dient lediglich der allgemeinen Information und kann keine Fragen zur individuellen Situation einer Arztpraxis beantworten.