Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Bei Praxisgemeinschaften sind Auffälligkeiten zu vermuten bei 20 Prozent Patientenidentität in versorgungsbereichsidentischen Praxen und 30 Prozent Patienten­identität in versorgungsbereichsübergreifenden Praxen. Die Pflicht, die Plausibilität arztbezogen zu prüfen, bedeutet: In Gemeinschaftspraxen, zum Beispiel mit zwei vollzeittätigen Vertragsärzten, liegt eine Auffälligkeit im Quartalszeitprofil nicht erst dann vor, wenn zwei mal 780 = 1.560 Stunden abgerechnet wurden, sondern wenn bereits einer der Partner die auf 780 limitierten Einsatzstunden überschreitet. „Arbeitszeitkontingente“ der Kollegen lassen sich also nicht verrechnen.

Das Zeitprofil bei der Beschäftigung von angestellten Ärzten oder Psychotherapeuten in Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) werden arbeitstäglich daraufhin geprüft, ob die für die angestellten Ärzte genehmigten Arbeitszeiten eingehalten worden sind.