Versicherungsrecht
Krankentagegeld: Versicherer darf Höhe nicht kürzen
Selbständige Ärzte, die eine private Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen haben, müssen keine Kürzungen der vereinbarten Leistungen hinnehmen, nur weil sie weniger als beim Vertragsabschluss verdienen. Mit einem entsprechenden Urteil zugunsten des Versicherten hat der Bundesgerichtshof jetzt die Verbraucherrechte gestärkt.
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