Krankschreibung ab erstem Tag: Was die geplanten AU-Regeln für Hausarztpraxen bedeuten
Marzena SickingDie schwarz-rote Koalition plant, die Regeln für Krankschreibungen deutlich zu verschärfen. Für Hausarztpraxen würde das bedeuten: mehr Patienten, mehr Bürokratie und deutlich weniger Zeit für die Behandlung des Einzelnen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat nach Beratungen im schwarz-roten Koalitionsausschuss ein Reformpaket vorgestellt, das unter anderem den hohen Krankenstand in deutschen Unternehmen eindämmen soll. Der Vorschlag muss noch das parlamentarische Verfahren passieren. Klar ist jedoch : Werden die Pläne in dieser Form umgesetzt, hätte das eine massive Mehrbelastung der Hausarztpraxen zur Folge.
Die für Praxen zentralen Punkte im Überblick:
AU-Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag: Bisher müssen Arbeitnehmer erst ab dem vierten Fehltag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, künftig soll dies bereits ab dem ersten Tag verpflichtend sein.
Aus für die telefonische Krankschreibung: Die seit Ende 2023 bestehende Möglichkeit, sich ohne Praxisbesuch am Telefon krankschreiben zu lassen, soll abgeschafft werden.
Höhere Strafen: Die Sanktionen für das unrichtige Ausstellen einer AU-Bescheinigung nach Paragraf 278 des Strafgesetzbuches sollen verschärft werden.
Merz begründete die Pläne mit dem im internationalen Vergleich hohen deutschen Krankenstand: „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch." Mit den „exorbitanten“ Krankenständen nach der Corona-Krise wolle man sich nicht länger abfinden. Die Regelung soll als gesetzlicher Rahmen gelten. Betriebe könnten eventuell per Einzel-, Betriebs- oder Tarifvertrag davon abweichen. Die Frage ist allerdings, ob das seitens der Arbeitgeber überhaupt gewünscht wäre.
KBV-Vorstand: „Eine Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt"
Die medizinische Fachwelt reagiert angesichts der drohenden Mehrarbeit für Arztpraxen bereits mit deutlicher Kritik. Besonders scharfe Worte kommen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner sprechen in einer ersten Reaktion von einer „Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt": Auf der einen Seite sollten den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durch das GKV-Spargesetz Milliarden aus der Patientenversorgung entzogen werden, auf der anderen Seite wolle die Regierung ihnen noch mehr Arbeit und Bürokratie aufbürden – „garniert mit unverhohlenem Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“.
Ihre Befürchtung: Die geplanten Maßnahmen würden zu übervollen Praxen, einem Wust an zusätzlicher Bürokratie und einem enormen Zeitaufwand führen, der zulasten der eigentlichen Patientenversorgung gehe. Die KBV-Vorstände formulieren es drastisch: „Es grenzt an Irrsinn, abertausende Menschen zusätzlich in die Praxen zu jagen für das reine Ausfüllen von Zetteln. Wer hustet, eine Magen-Darm-Infektion hat, gehört ins Bett – und nicht in die übervolle Praxis."
Hausärzte warnen: Sprunghafter Anstieg der Patientenkontakte erwartet
Jens Lassen, Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Schleswig-Holstein, erwartet durch die geplanten Neuregelungen ebenfalls einen sprunghaften Anstieg der Patientenkontakte. Die Folge: Hausärztinnen und Hausärzten bliebe immer weniger Zeit für schwer erkrankte Patienten, die wirklich auf eine Praxis angewiesen sind.
Jana Husemann, Vorsitzende des Hamburger Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, bezeichnet die Entscheidung als „nicht nachvollziehbare Fehlentscheidung„. Im Vergleich mit anderen Ländern gehe Deutschland einen Sonderweg: Während Bürger in vielen europäischen Staaten erst nach fünf bis sieben Tagen eine ärztliche Bescheinigung benötigten, wolle Deutschland die Anforderungen drastisch verschärfen. Husemann betont: „Ein Missbrauch ist die Ausnahme“ – im Praxisalltag müsse sie kranke Patienten eher drängen, zu Hause zu bleiben.
AU-Bescheinigung ab Tag eins: Was die Zahlen zur Krankschreibung belegen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte zuletzt gegenteilige Maßnahmen gefordert und eine Lockerung der AU-Pflicht vorgeschlagen. Konkret sollte die AU-Pflicht auf den vierten oder fünften Krankheitstag verschoben werden. Bereits heute produziere die Möglichkeit, dass Arbeitgeber schon in den ersten drei Tagen eine Bescheinigung verlangen können, nach KBV-Angaben Abertausende nicht zwingend nötige Arztbesuche.
Auswirkungen auf Hausarztpraxen: Was Ärzte jetzt wissen müssen
Während die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände die Pläne als richtige Reaktion auf den hohen Krankenstand begrüßt, sehen Ärztevertreter also vor allem die zusätzlichen Belastungen für ein System, das vielerorts heute schon an seine Grenzen stößt.
Für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber würde das konkret mehr kurzfristige Termine für Patienten mit leichten Erkrankungen bedeuten, die bislang nicht zwingend ärztlich vorgestellt werden mussten. Hinzu kämen der Wegfall der Entlastung durch die Telefon-AU sowie zusätzliche Verwaltungsaufgaben rund um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – bei gleichbleibendem oder sinkendem Personalschlüssel. Ärzteverbände rechnen zudem mit längeren Wartezeiten, die auch chronisch und schwer erkrankte Patienten treffen könnten.
Die gute Nachricht ist: Noch sind die Pläne nicht beschlossen. Bevor die Neuregelungen in Kraft treten können, müssen sie das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Somit sind noch Änderungen möglich.
Quellen:Deutsche Presse-Agentur (dpa)
Hausärztinnen- und Hausärzteverband Schleswig-Holstein
Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hamburg
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)