Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Hotels, Fluglinien und die Deutsche Bahn schreiben dem Personal das Outfit vor. Ein einheitliches Erscheinungsbild zeigt, wer zum Team gehört. Jeder sieht, wer Fluggast oder Personal ist. Oder auch, wer in der Arztpraxis und in der Klinik Personal oder Patient ist.

Studien belegen: Einheitliche Berufskleidung fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitarbeiter/innen. Aber sie schränkt auch die Selbstverwirklichung des Einzelnen ein. Denn uniformiertes Auftreten ist nicht jedermanns Sache. Einerseits soll man sich einem einheitlichen Dresscode unterwerfen, andererseits authentisch bleiben. Ist das nicht ein Widerspruch? Dennoch: Einheitskleidung entspricht den Erwartungen des Patienten, und die Mitarbeiter erleben soziale Zugehörigkeit. Einheitliche Kleidung wirkt positiv, weil damit der Teamgedanke und gemeinsame Werte visualisiert werden.

Mit eigenem Praxis- oder Kliniklogo

Über Jahrzehnte war die Farbe Weiß alternativlos in Praxen und Kliniken. Das galt vor allem für Mediziner: vom Allgemeinmediziner bis zum Facharzt zeigten sie sich als „Götter in Weiß“. Das ist heute anders: Statt in Weiß, treten Mitarbeiter, aber auch Ärzte in Arztpraxen immer häufiger in Farbe auf, z.B. in violetter Kleidung. Auch in Krankenhäusern hat das Personal zum Teil farbige Berufsbekleidung, grün oder blau in verschiedenen Helligkeitsstufen. Denn die Outfit-Differenzierung zu anderen Praxen oder Kliniken entstehen auch durch Farben.

Die Berufskleidung für die Praxis oder Klinik mit dem eigenen Logo zu versehen, ist allerdings alternativlos. Das Logo zu tragen, fördert nicht nur den Teamgedanken, sondern vereinfacht auch die Absetzbarkeit der Praxiskleidung gegenüber dem Finanzamt. (Was zu beachten ist, um die einheitliche Berufskleidung steuerlich abzusetzen, lesen Sie im Beitrag “Berufskleidung bei der Steuer absetzen”.)

Funktionalität nicht vergessen

Tragekomfort, Funktionalität, und Strapazierfähigkeit sind wichtige Kriterien bei der Berufsbekleidung. Zu kurze oder überlange Größen wirken ungünstig und oft wird auch über „zu kleine Taschen“ geklagt. Ein „Wohlfühl-Outfit“ erhöht auch das Selbstwertgefühl. Aber Vorsicht: Schlabberlook, auch wenn das bequem ist, kommt bei Patienten weniger gut an.

Weisungs- und Direktionsrecht contra Individualität

Vorschriften über Bekleidung werden nicht immer freudig angenommen. Die Gewerbeordnung  (GewO § 106) verweist auf das Weisungs- und Direktionsrecht des Praxisinhabers. Demnach darf der Arzt vorgeben, wie das Personal in Erscheinung tritt. Für ein individuelles Erscheinungsbild der Mitarbeiterinnen gibt es immer noch Gelegenheit. Durch Make-up, Schmuck und Frisur hat jede MFA noch einen gewissen Spielraum für individuelles Auftreten. Nach dem Persönlichkeitsrecht sollen sich Mitarbeiterinnen durch individuelle Performance verwirklichen können. Was das im Einzelfall bedeutet, ist Auslegungssache. So entschied das Landesarbeitsgericht, Köln (Az.3 TaBV 15/10), dass die Grenze der Zumutbarkeit bei Vorgaben über das Outfit beachtet werden muss und es einer Gesamtabwägung bedarf.

Eine Vereinbarung zum äußeren Erscheinungsbild kann auch im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Hier ist jedoch Fingerspitzengefühl gefragt und es sollte beachtet werden, wie das Thema Outfit in anderen Praxen geregelt wird.

Ob das Personal ein Namensschild tragen muss, ist datenschutzrechtlich nicht genau geklärt. Der Patient hat ein berechtigtes Interesse daran, die Namen der Mitarbeiter zu kennen.

Zu Diskussionen kann es kommen, wenn die MFA sichtbare Tätowierungen oder Piercings hat. Auch wenn Tattoos „in“ sind, widersprechen sie oftmals den Erwartungen älterer Patienten. Die Wirkung auf Patienten erfolgt meist unterbewusst. Patienten äußern sich nur untereinander über das Erscheinungsbild der MFA.

Kaufen oder Leasen?

Aus ökologischer Sicht schneidet der Textil-Service weit besser ab als das private Reinigen. Eine Studie des „European Textile Service Association“ belegt: Der gewerbliche Waschprozess bietet gegenüber der individuellen Wäsche diese Vorteile:

  • 52 % weniger Energieverbrauch,
  • 73 % weniger Wasserverbrauch
  • bis zu 85 % weniger Verbrauch von Waschmitteln.

Dadurch wird circa ein Drittel weniger CO₂ ausgestoßen. Außerdem entfällt beim Leasingservice die Kapitalbindung.

Stichwort Kaufen Mieten
Anschaffungskosten Kapitalbindung durch Investition Nur Mietgebühren
Betriebsaustritt Größen und Änderungen werden intern organisiert Bekleidung wird ohne Kosten zurückgenommen
Betriebseintritt Neue Anschaffung notwendig Neu-Einkleidung ohne zusätzliche Kosten
Verschleiß Anschaffung neuer Kleidung Austausch ohne zusätzliche Kosten
Wiederbeschaffung Gleiche Modelle sind nach einigen Jahren nicht lieferbar Gleiche Modelle lieferbar
Verantwortung Liegt beim Unternehmen Liegt voll beim Dienstleister
Umwelt Privates Waschen, ökologisch nicht effizient Industrielle Wäsche spart Energie
Service Keine weiteren Leistungen Permanente Kundenbetreuung
Quelle: „Strukturelle Veränderung in der Berufsbekleidung“, Expo+Consulting Associates, Dr. Böttger Düsseldorf