Blinde Patienten in der Arztpraxis behandeln
Heiko FeketePatienten, die nicht oder nur sehr eingeschränkt sehen können, brauchen in der Arztpraxis besondere Unterstützung. Das gelingt am besten durch bedarfsgerechte Räumlichkeiten und ein klares Vorgehen bei der Behandlung.
Wie viele Patientinnen und Patienten in Deutschland von Blindheit oder einer Sehbehinderung betroffen sind, lässt sich nur schwer erfassen. Nach Zahlen der Schwerbehindertenstatistik des Statistischen Bundesamts von 2023 waren rund 324.000 Personen blind, hochgradig sehbehindert oder hatten eine sonstige Sehbehinderung. In dieser Statistik werden nur Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis berücksichtigt, wodurch die tatsächliche Zahl höher ist. Schätzungen gehen von etwa 1,2 Millionen blinden und sehbehinderten Personen aus. Für diese Personengruppe ist es besonders wichtig, dass der Arztbesuch möglichst barrierefrei erfolgt.
Farbgestaltung, klare Ansprachen und Bodenleitsystem helfen blinden Patienten
Das fängt bereits bei der baulichen Beschaffenheit einer Arztpraxis an: Eine helle, aber nicht blendende Beleuchtung sowie markante Farbkontraste an Türen, Wänden und Böden können Menschen mit Sehbeeinträchtigung bereits helfen, sich besser zurechtzufinden. Idealerweise ist die Praxis auch mit einem Bodenleitsystem ausgestattet, damit blinde Patienten den Weg mit ihrem Langstock ertasten können. Hilfreich sind auch Schilder und Elemente, die mit Brailleschrift versehen sind. Aufzüge sollten eine Stockwerkansage und Hinweise in Brailleschrift enthalten. Zum Umgang mit sehbehinderten Patienten gibt außerdem der Gemeinsame Fachausschuss für die Belange Sehbehinderter (FBS) wichtige Tipps für behandelnde Ärztinnen und Ärzte.
Diese sollen unter anderem auf eine deutliche Ansprache setzen, indem sie sich mit Namen und Position vorstellen und sich dabei direkt an den Patienten wenden, auch wenn er begleitet wird. Neben Langstöcken sind auch Begleitpersonen eine gängige Hilfe für blinde oder sehbehinderte Patienten. Diese Personen orientieren sich viel an verbaler Kommunikation, daher sollten Niedergelassene den Untersuchungs- und Behandlungsablauf möglichst präzise erläutern.
Der FBS weist zudem darauf hin, dass Betroffene ihren Hilfebedarf in der Regel klar kommunizieren. Eine denkbare Hilfeleistung ist es zum Beispiel, den Patienten ins Behandlungszimmer zu begleiten. Ärzte können auch genau beschreiben, wo sich andere relevante Räume für die Patienten befinden (Toilette, Wartezimmer, weitere Untersuchungszimmer) und gegebenenfalls den Weg dorthin weisen. Bei Formularen ist es in jedem Fall hilfreich, den Inhalt vorzulesen und bei Bedarf auszufüllen.
Urteil: Verbot von Blindenhunden in Arztpraxen ist unzulässig
Ärztinnen und Ärzte müssen auch auf Blindenhunde als Hilfsmittel Rücksicht nehmen. Es ist blinden Patienten nicht verboten, die Praxis mit einem Blindenhund zu durchqueren. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil festgehalten (30.01.2020, Az. 2 BvR 1005/18).
Im Streitfall hatte eine Frau mit Sehbehinderung wiederholt den Weg durch das Wartezimmer einer orthopädischen Gemeinschaftspraxis genutzt, um zu ihrer ebenerdig gelegenen Physiotherapiepraxis zu gelangen. Ein anderer Weg zu dieser Praxis führte über den Hof und eine offene Stahlgittertreppe. Die orthopädischen Praxisinhaber untersagten der Frau den Weg durch die Einrichtung und begründeten dies mit Hygienevorgaben. Die Klage der Patientin wurde in erster Instanz abgewiesen, mit einer Verfassungsbeschwerde hatte sie dagegen Erfolg. Das Betretungsverbot benachteilige die Patientin erheblich und verletze sie in ihrer Autonomie, da sie ansonsten auf die Hilfe fremder Personen angewiesen sei. Auch habe das Robert Koch-Institut keine hygienischen Bedenken bei Blindenhunden in Krankenhäusern und Arztpraxen.
Blindenhunde sind speziell ausgebildete Assistenzhunde, die blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine gefahrlose Orientierung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung gewährleisten sollen. Wie hilfsbedürftige Patienten einen Assistenzhund bekommen können, lesen Sie hier.