Gutachten, IGeL und Co.: Umsatzsteuergefahr für Ärzte
Marzena SickingDie freiberuflichen Leistungen der Ärzte unterliegen normalerweise nicht der Umsatzsteuerpflicht. Sie sind nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz als ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings gilt diese Regelung nicht flächendeckend für alle Umsätze, die von Ärzten erwirtschaftet werden.