Wie Sie mit Eigenbelegen Betriebsausgaben der Praxis nachweisen
A&W RedaktionOhne Quittung oder Beleg geht beim Finanzamt gar nichts? Weit gefehlt: Die Beamten müssen auch Eigenbelege anerkennen. Diese sind zwar nur eine Notlösung, aber durchaus ein brauchbarer Ersatz für eine Rechnung oder eine Quittung. Allerdings nur, wenn man sich an die Spielregeln hält.