Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Eilverordnung zur Meldepflicht für das neue Coronavirus erlassen, darauf weist die KBV in einer aktuellen Veröffentlichung hin.
Danach müssen Ärzte seit Sonnabend alle Verdachts , Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus namentlich dem örtlichen Gesundheitsamt melden. Verdachtsfälle müssen abgeklärt werden.
Ebenfalls seit Sonnabend gilt eine Vereinbarung, die die KBV und der GKV-Spitzenverband zur labordiagnostischen Abklärung getroffen haben. Danach übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei begründeten Verdachtsfällen die Kosten für den Test auf das neuartige Coronavirus (2019-nCoV).
Test nur im begründeten Verdachtsfall
Anspruch auf einen Test haben ausschließlich Risikogruppen. Nach der Falldefinition des Robert Koch-Instituts (RKI) sind dies Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (z.B. in Wuhan, China) oder Kontakt mit einer am Coronavirus (2019-nCoV) erkrankten Person hatten und innerhalb von 14 Tagen Symptome wie Fieber oder Atemwegsprobleme entwickeln.
Neue GOP 32816
Den Test selbst dürfen nur Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie durchführen. Für die Abrechnung wurde die Gebührenordnungsposition (GOP) 32816 in den EBM aufgenommen. Die Krankenkassen stellen hierfür zusätzliche Finanzmittel bereit.
KBV und GKV-Spitzenverband haben zudem vereinbart, dass Fälle, bei denen ein klinischer Verdacht vorliegt oder eine Infektion mit dem 2019-nCoV nachgewiesen wurde, mit der Ziffer 88240 zu kennzeichnen sind.
Fachinformationen für Ärzte
Zum Vorgehen bei Patienten mit akuten respiratorischen Symptomen und Verdacht auf Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus bietet das RKI im Internet ein übersichtliches Schema. Unter www.rki.de/ncov finden Ärzte zudem Informationen zu Falldefinitionen sowie Hinweise zur Diagnostik, zur Infektionsprävention und zum klinischen Management.
Anzeige
Wartezeit für Physiotherapie durch digitale Therapie überbrücken
In der Behandlung unspezifischer Schmerzen in Rücken, Knie oder Hüfte sowie bei Arthrose empfiehlt sich in vielen Fällen eine Physiotherapie. Die Wartezeit bis zum Beginn einer physiotherapeutische... MehrWeitere Artikel zum Thema:
Unverwechselbare Profilierung
Werbung für die Arztpraxis: Bewährte Marketingformel für niedergelassene Ärzte
Arzneimittel-Hersteller
Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Gleiche Preise müssen für alle gelten
Berufsunwürdigkeit
Für ein und dieselbe Straftat kann ein Arzt nicht mehrfach die Approbation verlieren
Digitaler Gesundheitsmarkt wächst schneller als angenommen
Mehr Ausgaben für Digital Health: Künstliche Intelligenz soll ärztliche Aufgaben übernehmen
Aktuelle Geschäftslage
Freiberufliche Heilberufler besonders zufrieden