Diebstähle in Arztpraxen verhindern: Was Sie konkret tun können
Heiko FeketeEinen Moment nicht aufgepasst, plötzlich ist was Wertvolles weg. Arztpraxen werden leider immer wieder Opfer von Diebstahl. Die gute Nachricht: Es braucht für Ärztinnen und Ärzte nur wenige Maßnahmen, um sich davor bestmöglich zu schützen.
Für Einbrecher stellen Arztpraxen leider ein lukratives Ziel dar. Immer wieder verschaffen sich Kriminelle unberechtigten Zugang und entwenden häufig hochwertige medizinische Geräte oder Bargeld aus der Praxiskasse. Aber nicht nur Einbrüche stellen eine Gefahr dar. Oft sind es auch Personen, die im laufenden Betrieb zu Dieben werden und Praxen bestehlen.
So hatte sich zum Beispiel ein Mann in eine Praxis in Burgwedel bei Hannover eingeschlichen, mehrere Spinde von Mitarbeitern aufgebrochen und laut Polizei Bargeld und eine Sonnenbrille entwendet. In anderen Fällen nutzten Diebe einen Moment der Unachtsamkeit und beklauten entweder den Eingangstresen oder machten sich an abgestellten Taschen oder Jacken anderer Patienten zu schaffen.
Schlagzeilen machten auch Fälle von Trickdieben, die sich als Patienten in einer Notlage ausgegeben hatten, die Praxis dann ausgespäht und so im organisierten Stil Wertgegenstände gestohlen hatten. Alle genannten Beispiele zeigen, wie wichtig es für Praxisinhaberinnen und -inhaber ist, die Gefahr eines Diebstahls während der Öffnungszeiten mit vorbeugenden Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Zusätzliche Wachsamkeit ist geboten, da auch unscheinbar wirkende Patienten zu Langfingern werden können, getreu dem Motto „Gelegenheit macht Diebe“.
Wachsamkeit am Empfang ist eine wirksame Diebstahlprävention
Eine zielführende Maßnahme ist es, den Empfangstresen der Praxis möglichst immer besetzt zu halten. Damit können Mitarbeitende das Geschehen in den Räumen besser im Blick haben und bei verdächtig erscheinenden Personen schneller reagieren. Ein unbesetzter Empfangsbereich erhöht hingegen die Gefahr von Diebstählen. Wichtige Praxisräume wie zum Beispiel das Labor, die Umkleidekabine oder Personalräume sollten nie so offen stehen, dass Unbefugte jederzeit einfachen Zutritt haben.
Halten sich Patienten ohne vorherige Anmeldung am Tresen auf, sollten Ärzte und ihre MFA sie darauf hinweisen, sich anzumelden. Dabei ist es für Ärzte und ihre MFA auch wichtig, auf den Selbstschutz zu achten und sich nicht unnötig zu gefährden. Eine klare und ruhige Kommunikation (z. B. durch Sätze wie „Ich verstehe Ihre Aufregung, aber ich muss Sie dennoch bitten, sich ordnungsgemäß anzumelden ...“) kann deeskalierend wirken und vor potenziellen Untaten schützen. Bargeldbestände sollten immer sicher verwahrt sein, um sie vor unberechtigten Zugriffen zu sichern.
So lassen sich Rezepte vor Dieben schützen
Das gilt auch für medizinisches Zubehör, für Arzneimittel und insbesondere für Rezeptformulare. Da deren Verlust besonders schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann, ist es essenziell, sie vor Diebstahl und Manipulation zu bewahren. Dazu sind diese Vorkehrungen hilfreich:
Rezeptvordrucke und Arztstempel sollten an einem sicheren Ort, am besten in einer verschließbaren und aufbruchsicheren Schublade gelagert werden.
Unterzeichnete Rezepte dürfen nicht unbeaufsichtigt liegen. Bei der Unterschrift von Rezepten gilt: Immer direkt unter der letzten Verordnung und niemals blanko.
Änderungen auf Rezeptvordrucken bestätigen Ärztinnen und Ärzte am besten immer mit neuer Unterschrift und neuem Datum.
Eine erhöhte Wachsamkeit ist für Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezepte) notwendig. Sollten BtM-Rezepte durch Diebstahl verloren gehen, muss der Verlust zusätzlich an die Bundesopiumstelle gemeldet werden.
Diese Vorgänge können auch als wesentlicher Bestandteil des internen Praxismanagements integriert werden, um alle Mitarbeitenden zu sensibilisieren. Denkbar ist zum Beispiel ein Merkblatt oder eine Checkliste, auf die nur das Praxisteam zugreifen kann.
Diese Schritte sind im Ernstfall wichtig
Einen hundertprozentigen Schutz gibt es leider nicht, selbst bei der umsichtigsten Prävention können Diebstähle im Praxisbetrieb vorkommen. Dann ist es an erster Stelle entscheidend, die Polizei einzuschalten und Anzeige zu erstatten. Auch die Berufshaftpflichtversicherung muss informiert werden.
Sie springt zum Beispiel ein, wenn Patienten während des Arztbesuchs beklaut werden und anschließend Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings leistet die Versicherung nicht, wenn persönliche Gegenstände von Ärztinnen und Ärzten oder ihrer MFA abhandenkommen. Die Berufshaftpflicht kann zusätzlich prüfen, ob grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorliegt. Hier besteht das Risiko, dass es bei Zahlung von Schadensersatz zu Schwierigkeiten kommt. Neben der Berufshaftpflicht könnte auch eine Praxisinhaltsversicherung zum Zug kommen, wenn Diebe die Praxiseinrichtung durch ihre Tat beschädigen. Ob die Police für diesen Fall aufkommt, ist je nach Leistungsumfang unterschiedlich und muss individuell bewertet werden.
Gehen Rezepte verloren, müssen Niedergelassene den Vorfall bei ihrer zuständigen KV und gegebenenfalls bei den Apotheken im Umkreis melden. Berufsrechtliche Sanktionen drohen in der Regel erst, wenn Ärztinnen und Ärzte ihre Sorgfaltspflicht beim Umgang mit Rezepten nachweislich verletzen. Die Krankenkassen können aber gefälschte Rezepte im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung aus dem Verordnungsvolumen herausrechnen – damit blieben Praxisinhaber auf dem Schaden sitzen.