Urlaub auszahlen statt abfeiern – ist das erlaubt?
A&W RedaktionEnde des Jahres ist bei manchem Praxis- oder Klinikmitarbeiter noch eine Menge Urlaub übrig – und die Wartezimmer sind voll. Da kommt der Vorschlag, die freien Tage nicht abzufeiern, sondern sich auszahlen zu lassen, durchaus gelegen. Allerdings müssen niedergelassene Ärzte und Klinikchefs bei der Urlaubsabgeltung einiges beachten, wenn sie sich Geld und Ärger ersparen wollen.