Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

Praxis | Beiträge ab Seite 37

Von Personalführung über Digitalisierung bis zur Patientenkommunikation: Hier finden Ärztinnen und Ärzte wertvolle Tipps zur Organisation und Optimierung ihrer Praxis. So gestalten Sie den Praxisalltag effizient und wirtschaftlich erfolgreich.

 

Beiträge zum Thema Praxis

Rechnungswesen
Älterer Arzt im Gespräch mit Patientin

Patient zahlt Eigenanteil nicht: Ausbuchen oder einfordern?

So mancher Patient entscheidet eigenmächtig, welchen Teil einer offenen Rechnung er für berechtigt hält und zu bezahlen bereit ist und welchen nicht. Da wird z.B. der Eigenanteil einer Arztrechnung einfach nicht beglichen. Manchmal scheuen Praxisinhaber sich auch, solche Forderungen konsequent einzufordern. Der Zeit-, Nerven- und finanzielle Aufwand scheint für sie in keiner Relation zur Forderung zu stehen. 'Aber auch Kleinvieh macht auf die Dauer viel Mist'.
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Frau vor Peoplefone-Anwendung
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Wie Arztpraxen mit Telefonie und KI dem Fachkräftemangel begegnen

Die Herausforderung ist klar: Die Zahl der Patientenkontakte steigt, das Personal wird knapper. Arztpraxen stehen zunehmend unter Druck, ihren Betrieb mit begrenzten Ressourcen aufrechtzuerhalten. Viele suchen deshalb nach Wegen, den Praxisalltag effizienter zu organisieren. Ein Schlüssel liegt in der intelligenten Verknüpfung von moderner Kommunikationstechnologie – vor allem der Telefonie – mit digitalen Tools wie KI-basierten Assistenzsystemen.
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Arzt am Schreibtisch mit Laptop

Standortanalyse für die Arztpraxis

Die Wahl des Standorts entscheidet über die Wirtschaftlichkeit einer Arztpraxis mit. Eine Standortanalyse hilft dabei, den passenden Ort für Ihre Praxis zu finden. Bei Fach- wie Hausärzten spielt natürlich die Bedarfsplanung der KV eine Rolle – in Regionen mit Zulassungsbeschränkung ist die Wahl eines neuen Standorts meist nur in Form einer Praxisübernahme möglich oder bedingt andere Niederlassungsformen wie etwa Jobsharing.
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Rechnungswesen

Vorsicht! Bei diesen Leistungen gilt Umsatzsteuerpflicht für Ärzte

Dem Grunde nach unterliegen die freiberuflichen Leistungen der Ärzte nicht der Umsatzsteuerpflicht. Sie sind nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings gilt diese Regelung nicht flächendeckend für alle Leistungen, die von Ärzten erbracht werden. Wer also Wunschleistungen (IGeL) erbringt oder eine gutachterliche Tätigkeit ausübt, tappt schnell in die Umsatzsteuerfalle.
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