Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Um MFA und Ärzte in der Arztpraxis zu entlasten, wurden in den vergangenen Jahren mehrere neue nichtärztliche Berufsbilder geschaffen. Darunter die VERAH (Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis), EVA (Entlastende Versorgungsassistenten) und NäPA (Nichtärztliche Praxisassistenten).

Vor diesem Hintergrund hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nach der Anzahl, der Verteilung und der Vergütung für die NäPA im vergangenen Jahr befragt.

Wie viele Arztpraxen mit NäPA gibt es in Deutschland?

Insgesamt waren 2021 rund 12.000 zur NäPA qualifizierte Mitarbeitende in rund 10.000 Vertragsarztpraxen beschäftigt. Damit hat die Anzahl der Praxen, in denen eine NäPA beschäftigt wird, seit 2016 deutlich zugenommen. Während es 2016 in gut 6.700 Praxen eine NäPA gab, haben 2021 mehr als 9.600 Praxen entsprechende Mitarbeiter.

In welchen Praxen arbeiten die meisten NäPA?

In den meisten Fällen sind sie in Hausarztpraxen angestellt. Je nach KV-Region liegt der Anteil der Hausarztpraxen mit NäPA bei bis zu 50 Prozent. Aber auch bei Fachärzten und Fachärztinnen gewinnt das NäPA-Konzept zunehmend an Bedeutung. So werden NäPA je nach KV-Region in bis zu 40 Prozent der internistischen Praxen und in bis zu 20 Prozent der urologischen Praxen eingesetzt.

Die Zi-Befragung hat darüber hinaus gezeigt, dass fast alle Hausarztpraxen, die 2021 eine NäPA beschäftigt hatten, aufgrund der behandelten Fallzahl die volle Höhe der Vorhaltekosten (aktuell 2.681 Euro pro Quartal) erhalten haben. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) setzt voraus, dass dafür mindestens 1.082 Behandlungsfälle pro Quartal versorgt worden sind.

Fachärzte bleiben auf Kosten für NäPA sitzen

Allerdings beschränkt sich die Kostenerstattung auf eine Kraft. Wenn große Praxen noch eine zusätzliche nichtärztliche Mitarbeitende anstellen wollen, erhalten sie keine entsprechende Finanzierung und tragen diese Kosten in voller Höhe selbst. Wie der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried erklärt, ist eine weitere finanzielle Unterstützung im EBM nicht mehr vorgesehen. Fachärztinnen und Fachärzte gehen dabei sogar gänzlich leer aus.

„Die Beschäftigung einer NäPA bekommen sie nicht über den EBM im Sinne einer Strukturpauschale vergütet. Das heißt, dass für die Fachärzteschaft über diesen Weg keine Refinanzierung der durch die Zusatzqualifikation notwendig werdenden Lohnanpassungen besteht. Hier sollte mit Blick auf neue Versorgungsmodelle in Regionen mit einer ärztlichen Unterversorgung dringend über eine Erweiterung des EBM-Vergütungsrahmens nachgedacht werden – nicht nur für Haus-, sondern auch für Fachärztinnen und Fachärzte“, forderte der Zi-Vorstandsvorsitzende.

Das Zi-Paper „Delegation ärztlicher Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung – Befragung unter den Kassenärztlichen Vereinigungen zum Einsatz besonders qualifizierter nichtärztlicher Praxisassistenten (NäPA)“ können Interessenten hier herunterladen: https://www.zi.de/fileadmin/images/content/Publikationen/Zi-Paper_25-2022_NaePA.pdf