Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Wie kann die Arbeitsunfähigkeit nach einer Krankheit überwunden werden? Was kann getan werden, um ihr bestmöglich vorzubeugen? Wie kann der Arbeitsplatz erhalten bleiben? Ein Gespräch mit diesen Leitfragen ist für Arbeitgeber Pflicht, wenn ihre Angestellten innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkranken. Zumindest müssen sie es nach geltendem Recht anbieten. Ob Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darauf einsteigen, ist ihnen überlassen. Für sie ist die Erörterung möglicher Hilfen freiwillig.

Damit sie sich freiwillig öffnen, müssen Mitarbeiter vertrauen

Kern und Ziel des Gesprächs soll der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sein. Mit diesen relativ rudimentären Regelungen zieht sich der Gesetzgeber dann auch schon wieder zurück. Wie genau Sie das Gespräch ausgestalten und welche Lösungen Sie gemeinsam finden, ist weitgehend Ihnen überlassen. Gehen Sie dennoch systematisch vor. Gibt es Maßnahmen, mit denen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann? Natürlich erfordert ein Explorieren dieser Art, dass betroffene Mitarbeiter bereit sind, sich offen zu Ursachen, Belastungsfaktoren und Bedürfnissen zu äußern. Das kann aber nur aus freien Stücken geschehen.

Zuträglich sind ein grundsätzliches Vertrauen und das Gefühl, für Schwäche nicht verdammt zu werden. Dadurch, dass sie hier Einsatz zeigen, sichern sich Arbeitgeber ab. Denn sollte irgendwann doch eine Kündigung notwendig werden, könnte ein nicht oder nur mangelhaft durchgeführtes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) negative Auswirkungen haben.

Das BEM ist Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM), zu dem auch der gesetzlich verpflichtende Arbeitsschutz gehört. Während sich Letzterer vornehmlich nach Gesetzen, Verordnungen und Regelwerken richtet, ist die Ausgestaltung des BEM relativ frei. Der Arbeitsschutz folgt der Leitfrage: Was macht krank? Das Ziel ist hierbei, Gefährdungen zu vermeiden. Dagegen ist ein weiterer Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements eher salutogenetisch ausgerichtet. Die sogenannte Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer freiwillig. Sie folgt der Leitfrage: Was hält oder macht gesund? Regelungen oder Standards gibt es dabei nicht. Die BGF sollte sich aber am Bedarf orientieren. Ist die Belastung vor allem körperlicher Natur, etwa durch häufige Fehlhaltungen? Könnte dann Ausgleichssport helfen? Ist Stress das größte Problem? Dann könnten sich angeleitete Entspannungskurse anbieten. Bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr bleiben dabei unter Umständen steuerfrei.

Belastungen möglichst verringern, Unterstützungen anbieten

Das BEM geht über die Gesundheitsförderung hinaus. Es dient dazu, Mitarbeiter ganz konkret zu unterstützen. Vereinbaren Sie gezielte Maßnahmen für diesen Fall. Setzen Sie diese um und evaluieren Sie den Erfolg. Das BEM ist umso erfolgreicher, je individueller es verläuft. Damit sich ein Mitarbeiter öffnen kann, brechen Sie jedoch erst einmal die Tabuisierung des Themas auf. Dies kann gelingen, indem Sie zeigen, dass Sie sich ehrlich um diesen Mitarbeiter bemühen.

Gelungener Wiedereinstieg nach der Krankheit

Möglicherweise fühlt sich Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter noch nicht völlig fit und sorgt sich, den Anforderungen nicht standzuhalten. Erörtern Sie, wie viele Stunden die bzw. der Betroffene pro Tag wieder arbeiten und wann die Stundenzahl angehoben werden kann. Klären Sie auch, in welcher Weise Entlastung realisiert werden kann und welche Aufgaben umverteilt werden können. Gestalten Sie den Arbeitsplatz gegebenenfalls um. Sollte durch Spannungen im Team eine psychosoziale Belastung entstanden sein, ist ein Rückfall der Erkrankung nicht unwahrscheinlich, bis der kollegiale Konflikt ausgeräumt ist.