Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Viele Stellenanzeigen wirken beliebig. Arbeitgeber lassen sich oft lang und breit darüber aus, was es bei der zu besetzenden Stelle alles zu tun gibt und welche Qualifikationen ihr Idealbewerber mitbringen soll. Gekrönt wird das Ganze meist von der Floskel, sich bis zum Tag XY unter Angabe der Gehaltsvorstellung zu bewerben. Die Resonanz auf solche Anzeigen ist in der Regel bescheiden. Vor allem in Berufen mit Fachkräftemangel lockt man so keine Bewerber an.

Gehaltsangaben sind für Bewerber enorm wichtig

Laut einer Studie der Personalmarketing-Agentur Königsteiner mit dem Marktforschungsunternehmen respondi bemängeln etwa 64 Prozent der Befragten die Austauschbarkeit der Ausschreibungen und 46 Prozent deren floskelhafte Beschreibungen. Gerade einmal 36 Prozent finden, dass sich darin der eine Arbeitgeber vom anderen unterscheidet. Stellenanzeigen sollten daher mehr auf die Bedürfnisse der Bewerber eingehen und eher wie ein Bewerbungsschreiben des Arbeitgebers gesehen werden.

Welche Informationen müssen in eine Stellenanzeige?

Praxisinhaber sollten in Stellenanzeigen die vier zentralen Bewerberfragen beantworten:

  • Wer ist mein neuer Arbeitgeber? Hier erfolgt eine kurze Beschreibung der Praxis mit Anzahl der Ärzte und Mitarbeiter, Angabe von Standort und Schwerpunkt.
  • Welche Aufgaben erwarten mich? Beschreiben Sie den Job so konkret wie möglich und stellen Sie keine überzogenen Anforderungen. Vor allem Frauen lassen sich von einem großen Anforderungskatalog oft abschrecken und bewerben sich nicht, weil sie meinen, dem nicht entsprechen zu können. Sparen Sie sich Standardwünsche wie „teamfähig, engagiert und flexibel“.
  • Was kann mir der Arbeitgeber bieten? Das ist der wichtigste Punkt. Beschreiben Sie so sympathisch und authentisch wie möglich, was Ihre Praxis besonders macht: Das Herz am rechten Fleck? Die sympathischsten Patienten von ganz Bochum? Tolle neue Praxisräume? Nur raus damit.
  • An wen kann ich mich wenden? Nennen Sie einen Ansprechpartner, den Bewerber anrufen können, etwa die Praxismanagerin. Ansonsten natürlich die Kontaktdaten für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen. Essenziell: Nennen Sie das Gehalt!

Gehaltsangabe macht Stellenanzeige attraktiver

Der Recruiting-Softwarehersteller Softgarden hat in einer Studie 2020 Stellenanzeigen mit und ohne Gehaltsangaben untersucht. Das Ergebnis: Fast 75 Prozent der Befragten entschieden sich bei ansonsten identischen Anzeigen für die Anzeige mit Gehaltsangabe. Wichtige Erkenntnisse liefert auch die Eye-Tracking-Studie von Jobware, die Online-Anzeigen untersucht. Danach finden zweispaltige Anzeigen mehr Beachtung als einspaltige. Aufzählungen sollten nicht mehr als fünf Punkte umfassen. Alle weiteren Punkte werden vom Bewerber kaum noch wahrgenommen.

Kerninformationen, wie die Jobbezeichnung, der Ort, die Aufgabe, der Arbeitgeber und die Anforderungen, sollten anderen Informationen übergeordnet werden. Die Anzeige sollte außerdem das Querlesen unterstützen, indem die wesentlichen Informationen der Stellenanzeige deutlich hervorgehoben werden.

Fünf praktische Tipps, wie Ihre ­Stellenanzeigen besser werden

  • Lieber kurze Sätze. Die maximale Satz­länge sollte zehn Wörter betragen. Lesen Sie sich Ihre Stellenanzeige laut vor. Müssen Sie mitten im Satz Luft ­holen? Dann ist er zu lang.
  • Vermeiden Sie Schachtelsätze. Ein ­Komma pro Satz sollte genügen.
  • Verzichten Sie auf Substantivierungen (Vorbereitung, Terminkoordinierung, Durchführung). Verwenden Sie lieber Verben (Sie koordinieren Termine …).
  • Vermeiden Sie Passivkonstruktionen. Das lässt die Anzeige unpersönlich wirken.
  • Seien Sie authentisch. Zeigen Sie sich menschlich und nahbar