Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisführung

Es gibt viele Gründe, einen zweiten Beruf zu erlernen. Wer kurz nach der Schule eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, tut das oft auf gut Glück – und stellt später fest, dass der Beruf vielleicht doch nicht der richtige war. Andere müssen umschulen, weil der alte Job wegrationalisiert wurde, körperlich zu anstrengend ist oder sich nicht mit der Familie vereinbaren lässt.

Die Zeiten, in denen eine gebrochene Biografie als Makel betrachtet wurde, sind jedenfalls vorbei. Niedergelassene Ärzte tun sogar gut daran, sich in Zeiten des Fachkräftemangels aktiv darum zu bemühen, Erwachsenen eine Zweitausbildung zur MFA zu ermöglichen.

Umschulung zur MFA in der Praxis: Wie sich der Turbo zünden lässt

Die betriebliche Umschulung zur MFA ähnelt der dualen Ausbildung. Fachliche Vorkenntnisse der Kandidaten sind zwar nicht erforderlich, in der Regel aber darf der Arzt erwarten, dass die angehende MFA bereits eine abgeschlossene Ausbildung in einer anderen Branche sowie gewisse Berufspraxis erworben hat.

Normalerweise dauert die Ausbildung und Umschulung zur MFA drei Jahre und setzt sich aus Intervallen mit theoretischem Unterricht in einer Schule sowie der Tätigkeit in der Arztpraxis zusammen.

Allerdings haben Praxisinhaber gute Chancen, diese Zeit zu verkürzen und deutlich schneller eine fertig ausgebildete MFA im Praxisteam zu haben: Da Umschüler in der Regel bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können, dürfen die Vertragspartner je nach Einzelfall eine Verkürzung der Umschulungszeit vereinbaren. Im Extremfall ist sogar eine Reduktion auf ein Jahr möglich. Besonders leistungsfähige Umschülerinnen mit abgeschlossener Berufsausbildung können zudem vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Das Gehalt eines Umschülers oder einer Umschülerin bestimmt sich in der Regel nach den geltenden Tarifverträgen für MFA. Praxisinhaber sollten vor Vertragsschluss klären, ob eventuell eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, in Frage kommt.

Vertragsgestaltung an Ausbildungsverträge angelehnt

Die in der Umschulung vermittelten Inhalte decken sich mit denen der MFA-Ausbildung und sind in einem entsprechenden Ausbildungsplan niederzulegen. Zudem müssen Ärzte ihre Umschüler vor Beginn der Tätigkeit darauf hinweisen, dass sie nicht nur zur Verschwiegenheit über alle Vorgänge in der Praxis, sondern auch zum Stillschweigen über die allgemeinen Betriebsabläufe verpflichtet sind.

Diese Belehrung ist schriftlich zu erteilen und muss auch darauf hinweisen, dass die Schweigepflicht eines Umzuschulenden gegenüber allen Personen gilt, die nicht in der Praxis beschäftigt sind. Sie gilt auch gegenüber den Angehörigen von Patienten und den eigenen Familienangehörigen.

Besser als jeder Headhunter
Jeder approbierte Arzt besitzt grundsätzlich die Kenntnisse und Fähigkeiten, um in seiner Praxis MFA auszubilden. Niedergelassene, die diesen Weg beschreiten oder Quereinsteigern per Umschulung die nötigen Kenntnisse für den Beruf der MFA vermitteln, nutzen damit ein äußerst effizientes Instrument, um qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu gewinnen. Und sie können sich so in Zeiten des Fachkräftemangels gegenüber der Konkurrenz absetzen.

Autorin: Judith Meister