Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisführung

Der Trend ist eindeutig. Nach einem längeren Sinkflug steigen die Ausfallzeiten in Deutschland wieder an. Laut jüngsten Zahlen der DAK-Gesundheit stieg der Krankenstand 2017 von 3,9 im Vorjahr auf 4,1 Prozent.

Der häufigste Grund für Fehltage waren Muskel-Skelett-Erkrankungen, wie beispielsweise Rückenschmerzen. Mehr als jeder fünfte Ausfalltag (21,8 Prozent) wurde dadurch verursacht. Psychische Erkrankungen folgten auf Rang zwei mit einem Anteil von 16,7 Prozent und Atemwegserkrankungen mit 15,4 Prozent auf Rang drei. Atemwegserkrankungen wie beispielsweise Husten und Schnupfen verursachten 2017 – bezogen auf 100 erwerbstätige Versicherte der DAK-Gesundheit – rund 230 Fehltage, 18 Tage mehr als 2016. Etwa jeder zweite Berufstätige bundesweit war 2017 mindestens einmal krankgeschrieben (48,6 Prozent).

Gesundheitswesen hat mit den höchsten Krankenstand

Das Gesundheitswesen hatte mit 4,7 Prozent einen der höchsten Krankenstände. Häufiger sind die Mitarbeiter nur noch in den Branchen Verkehr, Lagerei und Kurierdienste (4,8 Prozent) krank. Niedergelassene Ärzte können davon ein Lied singen. Gerade in der Erkältungszeit, in denen vor allem in Hausarztpraxen unablässig gehustet, geniest und geschnäuzt wird, sind die Ausfallquoten oft besonders hoch. Gleiches gilt für die Kosten.

Umstrittene Anwesenheitsprämien

Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, kranke Mitarbeiter mindestens sechs Wochen lang ohne Abschläge weiter zu bezahlen. Das kann vor allem für kleinere Praxen schmerzhaft sein. Hilflos sind Ärzte dem System allerdings nicht ausgeliefert. Wer seine Kosten senken will, kann sich zum Beispiel an den Methoden orientieren, die Personaler anderer Wirtschaftszweige erfolgreich zum Einsatz bringen.

In vielen Branchen nämlich setzen Unternehmen inzwischen auf Anreizsysteme, die der Reduzierung der Fehltage dienen sollen. Das Konzept: Wer ohne oder mit besonders wenig Fehltagen auskommt, erhält vom Chef am Ende des Jahres eine sogenannte Anwesenheitsprämie – zusätzlich zum normalen Gehalt.

Die Ausfallzeiten pro Mitarbeiter lassen sich so oft um fünf bis sechs Tage pro Jahr senken. Allerdings ist das Modell nicht unumstritten – schließlich haben Mitarbeiter nur einen begrenzten Einfluss auf ihren Gesundheitszustand. Prämien fördern da den sogenannten “Präsentismus”: Die Neigung der Arbeitnehmer, auch krank zur Arbeit zu gehen. Die nimmt ohnehin zu: Eine Umfrage des TV-Senders “health tv” hat ergeben, dass 61 Prozent der Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten krank zur Arbeit gegangen sind. Die Beschwerden der Betroffenen reichten von Erkrankungen der Atemwege über Rückenschmerzen bis hin zu Stimmungstiefs.

Wer das Instrument trotzdem einsetzen will, sollte darauf achten, dass es juristisch sauber ausgestaltet ist.

Unsaubere Formulierungen können teuer werden

Das Ziel einer Anwesenheitsprämie ist es, die Fehlzeiten im Betrieb zu reduzieren. Um Streit zu vermeiden empfiehlt es sich zunächst, die entsprechenden Regeln schriftlich im Arbeitsvertrag niederzulegen oder einen entsprechenden Annex zu verfassen.

Vorsicht: Bei der Formulierung kann man einiges falsch machen. Ärzte sollten hier nichts dem Zufall überlassen und gegebenenfalls einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zurate ziehen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Juristische Fehler vermeiden

Nicht erlaubt sind zum Beispiel rückwirkende Prämien-Zusagen. Der Grund: Anwesenheitsprämien sollen Arbeitnehmer dazu motivieren, möglichst selten in der Praxis zu fehlen. Diesen Zweck kann das Instrument aber nur erfüllen, wenn auf künftige Fehltage abgestellt wird. Eine Regelung, die auf vor dem Bekanntwerden der Regelung liegende Fehltage abstellt, ist daher grundsätzlich unwirksam (BAG, Az. 10 AZR 482/93).

Auch die Frage, wann und um welchen Betrag die Prämie im Krankheitsfall gekürzt werden darf, macht oft Probleme. Fest steht: Ist ein Mitarbeiter häufiger oder gar dauerhaft krank, verliert er seinen Anspruch auf das Extra-Geld. Das eigentliche Gehalt muss aber unangetastet bleiben. Anders ausgedrückt: Kein Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern den Lohn kürzen, wenn diese gesundheitliche Probleme haben.

Mit Augenmaß agieren

Auch die Prämie selbst dürfen Ärzte nicht nach Belieben zusammenstreichen. Laut Landesarbeitsgericht Hamm darf der Abschlag pro Krankheitstag maximal so hoch sein wie das Entgelt, dass der betreffende Mitarbeiter im Jahresmittel pro Arbeitstag verdient (Az. 16 Sa 1521/09). Wer mehr abzieht, muss im schlimmsten Fall an alle Mitarbeiter die volle Prämie zahlen – egal, ob und wie lange sie krank waren.

Praktische Probleme kann es außerdem  geben, wenn besonders motivierte Mitarbeiter sich krank in die Praxis schleppen – egal ob für die Prämie oder aus falsch verstandenem Pflichtbewusstsein. Schickt der Arzt sie aufgrund seiner Fürsorgepflicht nach Hause, bringt er sie damit um einen Teil seiner Prämie.

Tipp: Wer ein gutes Betriebsklima dauerhaft erhalten will, sollte in solchen Konstellationen großzügig sein und zumindest den ersten Tag der Abwesenheit nicht als Fehltag verbuchen.