Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxiskauf

Die neuen Niederlassungsmöglichkeiten basieren auf bundesweiten Vorgaben, die sich aus der Reform der Bedarfsplanung ergaben. Diese wurden in Bayern erfolgreich umgesetzt, wie der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) in München mitteilte.

Die Bedarfsplanung legt fest, wie viele Hausärzte, Fachärzte oder Psychotherapeuten sich in einem bestimmten Gebiet – dem sogenannten Planungsbereich – niederlassen dürfen. Der Gesetzgeber hatte eine Neuregelung veranlasst, die der Gemeinsame Bundesausschuss in Berlin im Sommer 2019 abgeschlossen hat und die bis zum Ende des letzten Jahres in den einzelnen Bundesländern umzusetzen war. Die hierfür notwendigen Beschlüsse wurden für Bayern durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege im Dezember genehmigt.

“Dank der Reform der Bedarfsplanung können sich voraussichtlich in vielen Regionen Bayerns, insbesondere auf dem Land, Möglichkeiten ergeben, die ambulante Versorgung punktuell zu verbessern“, erklärte der Vorstand der KVB, Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp.

Zugleich gibt der KVB-Vorstand aber zu bedenken: “Neue Niederlassungsmöglichkeiten bedeuten nicht automatisch, dass sofort auch Ärzte und Psychotherapeuten zur Verfügung stehen, um diese zu nutzen. Wegen des zunehmenden Ärztemangels ist es eine große Herausforderung für alle Beteiligten, die neu entstehenden Sitze auch zu besetzen.”

Der Vorstand der KVB weist zudem darauf hin, dass die Entscheidung über die Besetzung der neuen Vertragsarztsitze nicht bei der KVB liegt. Dafür sind vielmehr die Zulassungsausschüsse in den einzelnen Regierungsbezirken zuständig. Diese sind per Gesetz unabhängig, nicht an Weisungen gebunden und besetzt mit Vertretern der Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten und der Krankenkassen.

Die Zahl und die räumliche Aufteilung der neuen Sitze ergeben sich aus dem Arzt-Einwohner-Verhältnis, das durch einen Morbiditätsfaktor an die jeweiligen regionalen Gegebenheiten angepasst wird. Das Ergebnis ist eine regionale Verhältniszahl, die anzeigt, wie viele Ärzte einer Arztgruppe pro Einwohner in einer Region für eine ausreichende Versorgung als erforderlich angesehen werden. Überschreitet die Anzahl die berechnete Vollversorgung um zehn Prozent, gilt der Bereich für die entsprechende Gruppe als rechnerisch überversorgt und wird für Neuzulassungen gesperrt.

Weitere Informationen zur ärztlichen Niederlassung in Bayern:

Die detaillierten und aktualisierten Angaben zu den Niederlassungsmöglichkeiten in Bayern sind zu finden unter https://www.kvb.de/praxis/niederlassung/niederlassungssuche/.

Informationen zur Bedarfsplanung an sich stehen online zur Verfügung unter https://www.kvb.de/praxis/niederlassung/bedarfsplanung/.

Auch die Versorgungsatlanten für die einzelnen Arztgruppen und die Psychotherapeuten liegen ab sofort in aktualisierter Form vor unter https://www.kvb.de/ueber-uns/versorgungsatlas/.