Keine Steuerbefreiung für von Privatklinik erbrachte medizinische Heilbehandlungen
A&W RedaktionMedizinisch indizierte Heilbehandlungen sind von der Steuer befreit. Darauf können sich Praxisinhaber normalerweise verlassen. Doch es gibt auch Ausnahmen, wie ein Fall zeigt, der vor dem Finanzgericht Düsseldorf verhandelt wurde. Das Urteil wurde jetzt veröffentlicht (1 K 1994/13 U).