Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Wettbewerbsrecht

Das OLG Frankfurt hat die Klage der Ärztin in allen Punkten abgewiesen und so das Urteil des LG Hanau vom 08.11.2019 revidiert.
Die Ärztin wollte kein Profil auf jameda.de und forderte die Löschung, der die Betreiber des Portals aber nicht nachkamen. In ihrer Klage argumentierte sie mit einem datenschutzrechtlichen Löschanspruch, da jameda ihre Daten ohne die erforderliche Rechtsgrundlage verarbeitet habe. Auch brachte sie vor, dass jameda zahlenden Ärzten Vorteile gewähre, weil sie gegen Bezahlung die Möglichkeit hätten, sich ausführlicher als ihre Wettbewerber zu präsentieren. Dies widerspreche der angeblichen Position als neutraler Informationsmittler.

Gericht sieht jameda als neutralen Beobachter

Der Senat am Oberlandesgericht Frankfurt sah es allerdings anders. Demnach ist die Datenverarbeitung, wie sie durch jameda erfolgt, rechtmäßig im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Auch sahen die Richter die Angebote von jameda durchaus mit der Rolle eines neutralen Informationsmittlers im Einklang: jameda erfülle eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion.

Die gehe nicht zwingend mit einem Werbeverbot zahlender Kunden auf der Plattform einher. Entscheidend sei vielmehr, ob für den Nutzer verständlich ist, welche Möglichkeiten der Information und Präsentation nur zahlenden Kunden zur Verfügung stehen. Der Senat stimmte in diesem Punkt mit jameda darin überein, dass zahlungspflichtige Angebote auf der Plattform deutlich und verständlich gekennzeichnet sind und somit eben kein verdeckter Vorteil für zahlende jameda-Kunden vorhanden ist.

Jameda begrüßt das Urteil – und erklärt sich

„Wir möchten Patienten einfach und stressfrei Zugang zur richtigen ärztlichen Behandlung verschaffen und sehen in vollständigen Arztlisten die notwendige Grundlage dafür. Daher freuen wir uns, dass das OLG Frankfurt dem Informationsbedürfnis der Patienten einen hohen Stellenwert beimisst und vollständige Arztlisten auf jameda bestätigt. Um eine informierte Arztwahl zu ermöglichen, stellen wir alle Ärzte in Deutschland kostenfrei und unabhängig vom Kundenstatus mit umfassenden Informationen auf unserer Plattform dar“, erläutert Dr. Florian Weiß, Geschäftsführer von jameda. „Es ist niemals unser Anliegen, Patienten oder Ärzte über unsere Angebote im Unklaren zu lassen. Vielmehr ist es unser Ziel, Patienten wie Ärzten auf Basis digitaler Angebote die Kommunikation sowie den Alltag zu erleichtern. Dies kann nur in einem partnerschaftlichen Miteinander gelingen, für das wir uns in Zukunft noch stärker einsetzen werden“, macht Dr. Weiß deutlich.

Tatsächlich ist das OLG Frankfurt nicht das erste Gericht, das so entscheidet: Auch ein Urteil vom 17.01.2020 des LG München bestätigt das Recht von jameda auf vollständige Arztlistung. Hier wies das LG München ebenfalls die Klage einer Ärztin, die die Löschung ihres Profils forderte, ab (AZ: 25 O 5319/19).